Bau nicht genehmigt

Hotel stört Landschaftsbild der Touristenhochburg

Oberösterreich
29.08.2025 07:00

Der vor elf Jahren präsentierte Plan für einen modernen Beherbergungsbetrieb im alten Amtshaus der Saline in Hallstadt ist wohl vom Tisch. Nach einem negativen Naturschutzbescheid bleibt Investoren nur Gang vor Gericht. Der Bürgermeister der Touristen-Gemeinde ist sauer auf die Behörden. 

Nach mehr als elf Jahren haben in Hallstatt die Pläne für ein Hotel im ehemaligen Amtshaus der Salinen einen Riesen-Dämpfer erhalten. Der „Grandhotel GIV Immobilienverwaltungs GmbH“ aus Wien wurde etwas mehr als ein Jahr nach der Bauverhandlung ein negativer Naturschutzbescheid ausgestellt. Mit der Anerkennung eines öffentlichen Interesses hätte das Projekt noch umgesetzt werden können. Dieses ist für die Bezirkshauptmannschaft aber nicht gegeben.

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Das Hotelprojekt ist für die Gemeinde von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und ist deshalb eindeutig von öffentlichem Interesse.

Alexander Scheutz, SP-Bürgermeister

Bürgermeister Alexander Scheutz (SP) hält mit seinem Unmut nicht hinter dem Berg. Er spricht von Behördenwillkür: „Das Hotel darf nicht gebaut werden, weil es nicht ins Landschaftsbild passt. Doch neben dem Amtshaus wurde die HTL mit topmoderner Architektur errichtet.“ Die lange Verfahrensdauer sei laut Ortschef pure Absicht gewesen. „Ich habe das Gefühl, dass einfach Zeit vergehen sollte, dass die BH keine Entscheidung treffen muss.“

Investition von 45 Millionen Euro
Für ein öffentliches Interesse würde sehr viel sprechen. Scheutz weist etwa auf die wirtschaftlichen Aspekte hin. Die Projektwerber würden rund 45 Millionen in Hallstatt und die Region investieren. Das Hotel würde viele neue Arbeitsplätze schaffen und endlich für mehr Betten im Ort sorgen. „Wir haben die meisten Tagestouristen aller vier Nachbargemeinden, aber die mit Abstand wenigsten Nächtigungen“, erklärt Scheutz.

Rechtliche Schritte
Ganz abgeschrieben hat er das Hotel-Projekt noch nicht: „Meinen Informationen nach wenden sich die Eigentümer und Projektbetreiber nun an die zweite Instanz, das Landesverwaltungsgericht. Ich denke, dass es genug Gründe gibt, um öffentliches Interesse geltend zu machen.“ 

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