Keine Hilfe geleistet

Todeslenker beschwerte sich über 600 Euro Strafe

Oberösterreich
21.08.2025 12:00

Am 31. März 2024 wollte eine 86-Jährige aus St. Georgen an der Gusen bei Abwinden (Oberösterreich) die B3 überqueren. Sie wurde von einem Auto erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Der Lenker fuhr einfach weiter, konnte aber ausgeforscht werden. Wegen unterlassener Hilfeleistung sollte er Strafe zahlen, wogegen er Beschwerde einlegte.

Am Ostersonntag gegen 14.30 Uhr wollte ein älteres Ehepaar bei Abwinden (Gemeinde Luftenberg) die B3 überqueren. Plötzlich kam ein Wagen dahergerast, erfasste die vorangehende Frau (86) und verletzte sie tödlich. Der Unfalllenker blieb nicht stehen, beging Fahrerflucht.

Lenker wurde ausgeforscht
Doch er konnte ermittelt werden, bekam von der Bezirkshauptmannschaft Perg wegen unterlassener Hilfeleistung eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vorgeschrieben. Dagegen erhob er aber beim Landesverwaltungsgericht Linz Beschwerde.

Dreister Grund für Beschwerde
Besonders dreist: Hauptsächlich berief sich der Todeslenker dabei darauf, dass gegenüber einer toten Person keine Hilfeleistungspflicht bestehe. Seine Beschwerde wurde aber abgelehnt, da er sich davon hätte überzeugen müssen.

Begründung des Gerichts
Konkret kam das Landesverwaltungsgericht Linz zu folgender Erkenntnis: Die vorgebrachte Behauptung, das Unfallopfer sei sofort verstorben, könne nicht mit Sicherheit verifiziert werden. Der Lenker hätte sich überzeugen müssen, ob die Person Hilfe gebraucht hätte, was er aber nicht getan hat.

Strafe bestätigt
Die Verwaltungsstrafe wurde bestätigt, zusätzlich muss der Beschwerdeführer auch noch die Kosten für das Verfahren am Landesverwaltungsgericht in Höhe von 120 Euro zahlen.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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