„Sofort alle Adressen und Namen immer von Richtern und Staatsanwälten nennen, die eigenartige Urteile sprechen“ – so oder so ähnlich reagierten viele „Krone“-Leser auf die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Linz nicht gegen jenen User ermittelt, der auf Facebook die Adresse und ein Foto des Wohnhauses einer Frau veröffentlicht hatte.
Neun Stunden lang war das Posting online, versehen mit dem Text „Falls sie jemand besuchen will“. Der Mann löschte es erst, nachdem ihn die Frau kontaktiert hatte. Eine Anzeige machte sie dennoch, doch die StA lehnte eben eine Verfolgung ab.
Viel Zuspruch auf Facebook
Auf Facebook bekam die Betroffene viel Zuspruch, auch eine Online-Petition wurde ins Leben gerufen. Der Grund: Was der Mann gemacht hat, nennt sich „Doxing“. Und genau das soll in Österreich ein eigener Strafbestand werden.
„Wir fordern den österreichischen Gesetzgeber auf, Doxing – das absichtliche Veröffentlichen personenbezogener Daten (wie Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz oder private Fotos) ohne Einwilligung der betroffenen Person – als eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern“, heißt es in der Petition. Fast 400 Menschen haben sie schon unterschrieben.
Für den Justizbereich wurden in den letzten Monaten bereits weitere wichtige Schritte gegen Hasskriminalität und Belästigung im digitalen Raum gesetzt.
Aus dem Büro von Justizministerin Sporrer
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wollte auf Anfrage zur „Einzelfallentscheidung einer StA“ nicht Stellung nehmen. Nur so viel: Es sei „zentrales Ziel der Bundesregierung, konsequent Maßnahmen gegen Hass und Belästigung im Netz zu ergreifen“.
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