Ein Bekannter ging aus Sorge über eine mögliche Radikalisierung zur Polizei. Am Dienstag musste sich deshalb ein Syrer (22) im Salzburger Landesgericht dem Terror-Vorwurf stellen: Einerseits soll er als Schläfer für Anschläge bereitgestanden haben, andererseits soll er Propaganda gemacht haben. Er selbst gab sich ahnungslos. Und das Gericht sprach ihn nicht rechtskräftig frei.
Mit drei Brüdern und drei Schwestern wuchs der Angeklagte in Syrien auf. Mit 14 Jahren, damals im Jahre 2017, flüchtete er in die Türkei und kam 2024 nach Österreich: genauer nach Seekirchen. Während er seine Ehefrau in Syrien zurückließ, bewohnte der Asylwerber hier ein Asylquartier – bis zum 19. Februar 2025. Da erfolgte die Festnahme des 22-Jährigen. Seither befindet er sich in U-Haft. „Seit September 2020 bis zu seiner Festnahme hat er sich als Mitglied an der Terror-Organisation Islamischer Staat beteiligt. Er hat sich als Schläfer für Anschläge bereitgestellt und er hat Propaganda verbreitet“, betonte die Staatsanwältin beim Strafprozess am Dienstag im Salzburger Landesgericht die Vorwürfe der Anklage.
Terror-Unterstützung über Soziale Medien
Und es war nicht der Geheimdienst, sondern ein Bekannter des Angeklagten, der den Fall nur wenige Tage nach dem Villacher Messer-Anschlag ins Rollen brachte, erklärte die Anklägerin: „Er ging aus Sorge wegen des auffälligen Verhaltens des Angeklagten zur Polizei und erklärte dort, dass der Angeklagte seinen Bruder zu einem Anschlag mit einem Lkw anstiften will.“ Gegenüber dem Zeugen soll der 22-Jährige auch Sätze wie „Ungläubige töten“ geäußert, und eine negative Einstellung zur westlichen Lebenskultur gehabt haben. Ein Blick in die Sozialen Netzwerke offenbarte weitere Indizien: 2020 postete der Angeklagte via Instagram ein Bild des berühmt-berüchtigten „Jihadi John“, der in Propaganda-Videos Menschen enthauptet. Und in einem WhatsApp-Status soll er auch die Terror-Kämpfer verherrlicht haben.
Angeklagter bestreitet
Gegenüber dem Schöffensenat gab sich der Syrer unschuldig und vor allem auch ahnungslos: „Alles ist falsch, gelogen, eine Verleumdung“. Einmal meinte er auch, dass er gar nicht wisse, ob der Islamische Staat beim Syrien-Konflikt dabei war. Und das Instagram-Bild des bekannten Terroristen habe er nicht hochgeladen, das sei ein Hacker gewesen. Auch Selfies von ihm selbst soll der Hacker gepostet haben. Woraufhin die Richterin verdutzt zurückfragte: „Meinen Sie das im Ernst?“
Am späten Nachmittag erfolgte die Entscheidung des Schöffensenats: Freispruch in allen Punkten, nicht rechtskräftig. Der Syrer wurde auch gleich enthaftet.
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