Dank eines Behindertenausweises können dessen Inhaber an den speziell gekennzeichneten Plätzen mit dem Pkw parken. Doch die Dokumente werden auch für sehr makabre Tricks missbraucht – sogar nach dem Tod des ursprünglichen Besitzers. Einen solchen Fall vermuten jetzt auch Anrainer in Tulln in Niederösterreich.
Das Auto steht in bester Lage vor dem Supermarkt oder der Wohnung, hinter der Windschutzscheibe liegt gut sichtbar der Behindertenparkausweis – ein Dokument, das eigentlich eine Hilfe für Menschen mit Einschränkungen sein soll und das Parken auf entsprechend gekennzeichneten Flächen gestattet. Doch immer häufiger kommt es vor, dass ihn nicht jene Person nutzt, der er eigentlich ausgestellt worden war.
Vom Daheimgebliebenen bis zur toten Tochter
Oftmals ist es „nur“ der Ausweis des Mannes, der gar nicht mitgefahren ist. Manchmal aber sogar jener einer bereits verstorbenen Verwandten. So hatte in der Vergangenheit beispielsweise eine Mutter mit dem Ausweis ihrer toten Tochter in St. Pölten öfter auf Behindertenparkplätzen geparkt.
Aktuell erhitzen sich deswegen die Gemüter in Tulln. Mehrere Anrainer sind überzeugt, dass eine Familie mit dem Dokument einer Toten dort illegal parkt. Auch wenn einstweilen noch von einer Anzeige abgesehen wird, erhoffen sich die Nachbarn, dass die Behindertenparkplätze bald wieder jenen zur Verfügung stehen, die sie auch wirklich benötigen.
Freiheitsstrafe droht
Die unerlaubte Verwendung eines Behindertenparkausweises ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, macht sich wegen Gebrauchs eines fremden Ausweises strafbar. Es droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Eine Liste zur Überwachung
Dass diese Dokumente hinter der Windschutzscheibe nur schwer zu kontrollieren seien, ist übrigens ein Irrtum. Das Sozialministerium, das seit 2014 als Behörde für die Ausstellung zuständig ist, stellt sogar den Organen der Parkraumüberwachung eine mit dem Datenschutz konforme Liste zur Verfügung, anhand derer die Ausweisnummer rasch überprüft werden kann.
Jede Woche erfolgt ein Abgleich mit dem Zentralen Melderegister, wodurch Ausweise von Verstorbenen ihre Gültigkeit verlieren und eine missbräuchliche Nutzung sofort auffällt. Allerdings sind auch noch ältere Dokumente im Umlauf, die in dieser Liste nicht aufscheinen.
Spätestens ab 2027 soll ein seit Ende 2024 standardisierter EU-Parkausweis auch in Österreich eingeführt werden, der eine noch einfachere Überprüfung mittels QR-Code ermöglichen soll. Ab dann muss die EU-Regelung in nationales Recht übergehen.
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