Nicht bei der schwierigen Stufenbarrenübung, sondern in einem Linienbus stehend, wurde Österreichs größter Hoffnung im Kunstturnen der Arm gebrochen. Jetzt die eindeutige Entscheidung des Oberlandesgerichts: Die damals 11-Jährige trägt keine Mitschuld an dem Bruch. Und auch die Karriere ist durch die Verletzung nicht mehr in Gefahr.
Happy End nach dem Verhandlungsmarathon um die 13-jährige Kunstturnerin Larissa S. – wie berichtet, wurde der Arm der Schülerin am 18. September 2023 bei der Fahrt ins Training in der Öffi-Linie 77A von der Bustüre kompliziert gebrochen. Die mehrfache Österreichische Meisterin ihrer Altersklasse im Kunstturnen hielt sich an der Haltestange fest, als sich die Tür nach innen öffnete und trotz Druck auf Larissas Ellenbogen nicht stoppte.
Beklagtenseite wollte psychiatrisches Gutachten
„Wie soll ein Kind kombinieren, dass es bei der Station eine Stange, die zum Anhalten da ist, loslassen muss“, argumentierte Anwalt Johannes Öhlböck, der das Mädchen im Zivilprozess gegen das Busunternehmen Dr. Richard vertreten hat. Die Beklagtenseite überraschte im Prozess mehrfach mit ihren Aussagen. So seien Larissas Verletzungen ausschließlich durch ihr „ungeschicktes Verhalten“ herbeigeführt worden. Wohlgemerkt in einem völlig überfüllten Bus, in dem sie sich, wie es wohl jeder tun würde, an der Haltestange angehalten hatte. Zuletzt forderte die Beklagtenseite sogar ein psychiatrisches Gutachten des Mädchens, der Antrag wurde letztlich aber zurückgezogen.
Das Erstgericht entschied, dass das Mädchen eine 25-prozentige Mitschuld trage. Auch, weil sie das Schild mit der Aufschrift „Vorsicht! Auftritte freihalten“ verstehen hätte müssen. Sie habe sich zu sehr auf ihr Handy konzentriert.
OLG: „Kunstturnen lehrt nicht Linienbus-Nutzung“
Die Berufung korrigierte nun diese Entscheidung und gibt der Klage der jungen Olympiahoffnung zur Gänze statt: „Warum das Erstgericht aus dem Umstand, dass die Klägerin auf sehr hohem Niveau Jugend-Leistungssport betreibt eine besondere Reife ableiten möchte, ist unklar, werden beim Kunstturnen doch keine Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang und der Benutzung von Linienbussen vermittelt“, heißt es in dem OLG-Urteil.
Es hat mich belastet, dass der Armbruch auch meine Schuld gewesen sein soll.

Larissa S. ist erleichtert.
Bild: Privat
Es sei auch keineswegs ungewöhnlich, dass Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel sich mit ihrem Handy beschäftigen. „Für die Klägerin, die sich anhielt und standfest war, war per se keine Gefahr erkennbar.“
Die Hinweistafel „Vorsicht! Auftritte freihalten“ gäbe laut Instanz keinen schlüssigen Hinweis auf Verletzungsgefahr beim Öffnen der Bustüre. Vielmehr kann es als Anweisung verstanden werden, andere Fahrgäste beim Ein-. und Aussteigen nicht zu blockieren.
Larissa, die sich auf ihre ersten Jugend-Europameisterschaften vorbereitet, ist erleichtert: „Es hat mich belastet, dass der Armbruch auch meine Schuld gewesen sein soll.“