Eine 15-Jährige aus dem Bezirk Bludenz hatte sich gemobbt gefühlt und holte zum Gegenschlag aus, indem sie in einem Vorarlberger Kinderdorf drei Frauen mit Mord drohte. Die Jugendliche wurde angezeigt und musste sich nun vor Gericht verantworten.
Im Saal 108 des Landesgerichts Feldkirch sitzt eine Jugendliche. Mit gerade einmal 15 Jahren muss sie sich wegen gefährlicher Drohung verantworten. Am 22. Oktober 2025 soll sie in einem Vorarlberger Kinderdorf drei Frauen mit dem Tod bedroht haben.
„Ich hole eine Waffe und erschieße euch“, soll sie gesagt haben – ein Satz, der wie ein Echo aus Zorn und Verzweiflung nachhallt. Doch auch der Prozess beginnt mit einem Zeichen der Haltlosigkeit. Denn die Angeklagte erscheint nicht. Der Richterin bleibt folglich nichts anderes übrig, als die Angeklagte durch die Polizei vorführen zu lassen.
„Ich bin eingeschlafen“
Eine dreiviertel Stunde später schlurft die 15-Jährige in Begleitung der Beamten gemächlich und recht gleichgültig den Gerichtsgang entlang und tritt schließlich in den Saal. Auf die Frage, warum sie der Ladung nicht gefolgt sei, sagt sie nüchtern: „Ich bin eingeschlafen.“
Vor Gericht spricht sie offen über ihr tristes Dasein: „Ich gehe nicht zur Schule und ich arbeite nicht.“ Worte, die eine Leere beschreiben und ein Leben, in welchem jegliche Orientierung fehlt. Sie bekennt sich schuldig, bestätigt die Drohung – doch relativiert sie zugleich. Es habe Konflikte gegeben, Mobbing, Wut. „Ich habe das als Spaß gesagt“, erklärt sie leise. Heute, sagt sie, würde sie so etwas nicht mehr sagen.
Ein Urteil zwischen Strafe und Chance
In der Verhandlung wird die Jugendliche dann auch noch von ihrer Vergangenheit eingeholt. Aus einem früheren Verfahren sind noch 15 Stunden gemeinnützige Arbeit offen. Sie habe nicht verstanden, „was auf dem Zettel steht“, so die Entschuldigung.
Die Richterin erklärt geduldig, mahnt eindringlich: „Regeln gelten, auch wenn man sie nicht lesen will.“ Am Ende fällt die Richterin ein Urteil zwischen Strafe und Chance: 160 Euro Geldstrafe, zur Hälfte bedingt, oder gemeinnützige Leistungen. Als man ihr alles ein zweites Mal erklärt, nickt das Mädchen. Ob sie den Richterspruch diesmal tatsächlich verstanden hat, wird sich erst weisen. Ansonsten wird es wohl ein erneutes Wiedersehen bei Gericht geben.
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