Brand in Crans-Montana
Diese Schweregrade gibt es bei Verbrennungen
Nach der Katastrophe im Schweizer Skiort Crans-Montana schweben 80 bis 100 Menschen in Lebensgefahr. Bei einigen von ihnen sind mehr als 60 Prozent der Körperoberfläche verbrannt. Zum Vergleich: Lebensgefahr besteht bereits ab „nur“ 15 Prozent. Grundsätzlich unterscheiden Medizinerinnen und Mediziner bei Verbrennungen vier Schweregrade.
Entscheidend sind die Tiefe, Ausdehnung und betroffene Körperstellen. Bei Verbrennungen ersten Grades ist nur die oberste Hautschicht betroffen. Die Haut ist gerötet, es brennt und schmerzt. Blasen entstehen nicht, Lebensgefahr besteht normalerweise auch nicht. Ein typisches Beispiel ist ein Sonnenbrand.
Bei Verbrennungen zweiten Grades sind Oberhaut und Lederhaut betroffen. Typisch sind starke Schmerzen, feucht glänzende Haut und Blasen. Oberflächliche Verletzungen können ohne Narben heilen, tiefere brauchen häufig Hauttransplantationen. Lebensgefährlich ist es für die Patientinnen und Patienten unter anderem dann, wenn große Flächen oder Gesicht, Hände, Füße und Genitalien betroffen sind. Kinder und ältere Menschen haben ein besonders hohes Risiko, Verbrennungen zweiten Grades nicht zu überleben.
Bei Stufe drei ist die gesamte Hautschicht zerstört. Die Haut wirkt weiß, braun oder schwarz und lederartig. Da Nerven zerstört sind, sind die Schmerzen oft gering. Diese Verbrennungen sind immer ein medizinischer Notfall mit Operationen und Intensivbehandlung. Bei Stufe vier reichen die Schäden dann über die Haut hinaus bis in die Muskeln, Sehnen oder Knochen. Es kommt zu verkohltem Gewebe und massiver Gewebezerstörung, die Lebensgefahr ist hoch.
Einordnung der Katastrophe in der Schweiz
In dem Schweizer Skiort Crans-Montana erlitten die Menschen vor allem Verbrennungen des dritten und vierten Grades. So teilten die Behörden etwa mit, dass ein Teil der mindestens 40 Todesopfer so stark verbrannt sei, dass es Tage dauern könnte, sie zu identifizieren. Bei einigen Patientinnen und Patienten, die noch in Krankenhäusern behandelt werden, sind laut einem Chefarzt mehr als 60 Prozent der Körperoberfläche verbrannt. Die verbrannte Körperoberfläche ist einer der entscheidenden Faktoren für die Überlebenschance eines Brandopfers. Ab einer bestimmten Fläche kann der Körper den massiven Flüssigkeitsverlust und die Entzündungsreaktionen nämlich nicht mehr kompensieren.
Hier sehen Sie eine Aufnahme aus der brennenden Bar:
Zur Einordnung: Eine Verbrennung gilt als lebensgefährlich, wenn sie bei Erwachsenen mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche betrifft und bei Kindern fünf bis zehn Prozent. Dank moderner Intensivmedizin überleben Menschen heute häufig auch Verbrennungen von mehr als 50 Prozent der Körperoberfläche. Die Behandlung dauert sehr lange. Manche Patientinnen und Patienten sind derzeit nicht transportfähig, um in andere Krankenhäuser verlegt zu werden. Nach bisherigen Erkenntnissen sind viele Verletzte aus Frankreich und Italien. Da beide Länder Spezialkliniken für Brandverletzungen haben, ist es denkbar, dass sie in ihre Herkunftsländer gebracht werden, um näher bei ihren Familien zu sein.
Wenige Verletzte nicht in Lebensgefahr
Der Walliser Regierungspräsident Mathias Reynard sprach am Freitag von 119 Verletzten. Da 80 bis 100 von ihnen in Lebensgefahr schweben, haben somit nur 19 bis 39 leichtere Verletzungen davongetragen.
Wie berichtet, war das Feuer in der Silvesternacht in der Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana ausgebrochen. Mindestens 40 Menschen kamen ums Leben. Inzwischen steht die Ursache fest: Die Staatsanwältin des Kantons Walis bestätigte, dass Sprühkerzen das Lärmschutzmaterial an der Decke der Bar in Brand gesetzt hatten. Der gesamte Raum fing Feuer, es kam zu einer Explosion. Die Sprühkerzen hatten Feiernde in die Höhe gehalten.












Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.