Dass der Österreichische Rundfunk – dezent formuliert – in seinen Nachrichtensendungen nicht gerade die öffentliche Meinung bzw. die Stimme Österreichs repräsentiert, ist ja hinlänglich bekannt. Obwohl es im geläufigen Werbeslogan ja heißt: „ORF. Wie wir.“
Der Küniglberg selbst kontert Kritik immer stereotyp mit der Aussage von einer ausgewogenen Berichterstattung. Im Ö3-„Wecker“ bezeichnete ein Sprecher aber jetzt jenen Salzburger Hausbesitzer, der einen Einbrecher erschoss, allen Ernstes als Täter. Ohne den Zusatz Verdächtiger oder mutmaßlich, wie es der Staatsfunk mit Samthandschuhen sonst auch immer bei überführten Schwerverbrechern tut. Ja, im Fall des tödlichen Treffers in den Hinterkopf sind noch Fragen offen. Aber das echte Täterpärchen war offenbar mit einem Messer bewaffnet.
Den Rest hat die Staatsanwaltschaft zu klären, die Mordermittlungen werden laut Anwälten und Justizkennern wohl eher nicht zu einer dementsprechenden Anklage führen. Sondern möglicherweise zu einem sogenannten Notwehrexzess. Also juristisch gesehen ein Entschuldigungsgrund, der dazu führt, dass der Schütze nicht bestraft wird, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken handelt.
Und welchen Entschuldigungsgrund hat der ORF für den Fehlgriff in den Frühnachrichten? Generaldirektor Roland Weißmann hat in einem internen Mail an die Redaktion zumindest einen „zarten Verweis“, was die Unschuldsvermutung betrifft, erteilt.
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