Nachdem Milliardenpleitier René Benko am Mittwoch zum ersten Mal nicht rechtskräftig wegen betrügerischer Krida in Innsbruck verurteilt wurde, könnte er bald wieder vor Gericht stehen. Denn wie am Donnerstag bekannt wurde, wurden die Einsprüche gegen die zweite Anklage zurückgezogen. Mitangeklagt ist auch seine Ehefrau Nathalie.
Die nächste Anklage wegen betrügerischer Krida gegen René Benko hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits fertig, bevor der gefallene Immobilienjongleur zum ersten Mal seit der Signa-Pleite auf der Anklagebank Platz genommen hatte.
Der Safe im Bunker
Dabei geht es um einen Safe, in dem – neben 120.000 Euro Bargeld – wertvolle Uhren und Manschettenknöpfe gebunkert waren. Und der rund um Benkos Pleite als Einzelunternehmer von dessen Ehefrau bei Verwandten in einem Bunkerraum in Pfunds aufgestellt worden sein soll. Beide Benkos bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die WKStA spricht von einer Schadenssumme von insgesamt 370.000 Euro – damit wäre der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft.
Am Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck nun: Sowohl René Benko selbst als auch seine Ehefrau, die in der Causa ebenfalls angeklagt ist, haben die eingebrachten Einsprüche zurückgezogen. Damit ist die Anklage rechtskräftig.
Prozesstermin wohl noch im November
Benkos Anwalt Norbert Wess bestätigte das Zurückziehen des Einspruchs am Donnerstag ebenfalls. Zu den Gründen wollte der Verteidiger – ebenso wie das Oberlandesgericht – nichts sagen. Nun stand noch die Anberaumung eines Prozesstermins durch das Landesgericht Innsbruck aus.
Der zweite Benko-Prozess in der Tiroler Landeshauptstadt könnte noch im November über die Bühne gehen – und soll dem Vernehmen nach nur für einen Tag angesetzt sein. Außerdem wird eine andere Richterin die Verhandlung führen.
Für U-Haft weiter Gericht in Wien zuständig
Benko sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft. Eine Woche vor seinem ersten Prozess in seiner Heimatstadt war er von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in die Innsbrucker Justizanstalt gebracht worden. Etwaige U-Haft-Entscheidungen würden nach wie vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien obliegen, betonte die Innsbrucker Landesgerichtssprecherin Birgit Fink.
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