Prozess in Feldkirch

Haftstrafen statt Flügel für „Red-Bull“-Diebe

Vorarlberg
12.09.2025 18:30

Eine fünfköpfige Bande betrieb „Energy-Drink“-Diebstahl im großen Stil und klaute palettenweise Dosen aus einem Lager in Mäder in Vorarlberg. Beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurden am Freitag zwei der „Beflügelten“ nicht rechtskräftig zu Gefängnisstrafen von eineinhalb bzw. drei Jahren verurteilt.

Es klingt wie aus einem Krimi. Über zwei Monate hinweg verschwanden im vergangenen Jahr aus einem Getränkelager in Mäder palettenweise Red-Bull-Dosen. Insgesamt 670.000 Stück im Wert von mehr als 530.000 Euro wurden entwendet. Die Täter: vier türkische Staatsbürger und eine Österreicherin, die sich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht hätten verantworten müssen. Erschienen sind allerdings nur drei. Doch dazu später.

Fakt ist, dass „die Gruppe arbeitsteilig und professionell vorging“, so Staatsanwalt Elias Zortea. Dreh- und Angelpunkt war ein ehemaliger Lagerarbeiter, der nach seiner Kündigung den Zugangschip für die Hallentore nicht zurückgab. So konnten er und seine Komplizen das Gelände jederzeit betreten. Der Hauptangeklagte räumte vor Gericht ein, den Plan zu Dritt geschmiedet und für jede Lieferung Geld bekommen zu haben. Laut Anklage flossen dafür mehr als 196.000 Euro. Der Mann ließ zudem wissen, dass er das Geld teils für die Operation seines Vaters in der Türkei und zum Aufbau eines Geschäfts genutzt habe. 

Mitarbeiter in den Arm gebissen
Die Diebstähle erfolgten systematisch: 35 Fahrten mit gemieteten Transportern führten in das Lager. Als Zwischenlager diente die Garage des Erstangeklagten und ein Döner-Lokal in Lustenau. Als ein Mitarbeiter das Treiben bemerkte, ging der Ex-Lagerarbeiter auf das Opfer los, indem er es schlug und in den Arm biss. Dazu zeigte sich der Angeklagte ebenfalls geständig.

Nicht zuletzt wurde am Freitag auch seine 46-jährige Lebensgefährtin verurteilt. Allerdings „nur“ als Beitragstäterin, weil sie den Führerscheinlosen zu den nächtlichen Einsätzen chauffierte. Was die Blondine allerdings bei Gericht bestritt. „Ich wusste von nichts.“ Zwar hätte sie den Angeklagten öfters nach dem Grund der nächtlichen Fahrten gefragt, doch eine Antwort habe sie nie bekommen.

Das allerdings wollte ihr der vorsitzende Richter nicht glauben. „Da fahren jedes Mal vier Lkw in dem Lager rein und raus und Sie wollen von der Dimension des Diebstahls nichts gewusst haben?“ Am Ende befand der Schöffensenat beide für schuldig. So verhängte das Gericht gegen den bereits vorbestraften Hauptangeklagten zusätzlich drei Jahre Haft und die Rückzahlung von 196.560 Euro. Seine Partnerin erhielt 15 Monate bedingte Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, wurde der Prozess um den Drittangeklagten verschoben.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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