Im Dezember 2024 hatte das Bludenzer Stadtoberhaupt eine Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe ausgefasst. Der Vorwurf damals: Tschann habe die Bewilligung für ein Wohnprojekt erteilt, obwohl die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht vorlagen. Sein Anwalt ging in Berufung und legte Nichtigkeitsbeschwerde ein – mit Erfolg.
Die Zuständigen der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof empfehlen, der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung von Bürgermeister Simon Tschann stattzugeben und das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch aufzuheben, heißt es in einer aktuellen Aussendung der Stadt Bludenz.
Die Erleichterung bei Bürgermeister Simon Tschann ist groß: „Ich war stets – und bin es auch heute noch – überzeugt, dass die Stadt und ich persönlich korrekt gehandelt haben. Dass nun die Generalprokuratur ebenfalls der Auffassung ist, dass das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch einer rechtlichen Prüfung nicht standhält, bestärkt mich sehr. Ich bin erleichtert und hoffe, dass sich auch der OGH dieser Empfehlung anschließt“, erklärt er in einer ersten Stellungnahme.
Kommt man beim OGH der Empfehlung nach, dürfte das Urteil aufgehoben werden. Der Fall müsste dann am Landesgericht Feldkirch neu verhandelt werden.
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