Droht Wiederholung?

Wahl in Nenzing wird Fall für den VfGH

Vorarlberg
13.09.2025 14:39

Bei der Gemeindewahl am 16. März wollte der Nenzinger Johannes Schallert auf der Liste „Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie“ in seiner Heimatgemeinde kandidieren. Die Verantwortlichen der Gemeindewahlbehörde machten dem Sozialdemokraten aber einen Strich durch die Rechnung

Bei der Gemeindewahlbehörde wurde noch vor dem Urnengang im März dieses Jahres die Liste von Johannes Schallert zurückgewiesen. Auch als Bürgermeisterkandidat durfte er nicht antreten. Begründet wurde dies mit „schweren formalen Mängel“ – konkret seien die notwendigen Unterstützungserklärungen nicht korrekt eingereicht worden. Johannes Schallert wollte sich nicht mit der Begründung zufrieden geben und ortete „böswilliges Verhalten“. Zudem focht er die Wahl an.

Neuwahlen sind möglich
Am Zug sind nun die Zuständigen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Wien, die sich in den kommenden Wochen – neben rund 100 anderen Themen – auch mit der Gemeindewahl in Nenzing befassen werden. Sollte der Verfassungsgerichtshof der Anfechtung stattgeben, werden die Nenzinger erneut zur Wahlurne schreiten.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Vorarlberg Wetter
11° / 18°
Symbol bedeckt
11° / 20°
Symbol bedeckt
12° / 20°
Symbol bedeckt
12° / 21°
Symbol bedeckt
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt