Seit Donnerstag muss sich eine 40 Jahre alte Frühpensionistin in Vorarlberg wegen versuchten schweren Betruges vor Gericht verantworten. Stimmen die Vorwürfe des Staatsanwalts, wollte sich die Angeklagte nach dem Tod einer betagten Nachbarin deren Vermögen unter den Nagel reißen.
Konkret soll die Frau das Testament und die Generalvollmacht ihrer Wohnungsnachbarin zu ihren Gunsten gefälscht haben. Mit diesem Schritt wollte die Frühpensionistin offenbar Alleinerbin werden. Außerdem soll sie mit der Bankomatkarte der alten Dame 10.800 Euro abgehoben haben – unberechtigt, wie es in der Anklage heißt. Die Frau bestreitet alles. „Ich bin nicht schuldig“, sagte sie vor Gericht.
Freundschaftliches Verhältnis
Sie habe mit ihrer langjährigen Nachbarin, die allein lebte, ein sehr freundschaftliches Verhältnis gepflegt. Besonders, als es dieser gesundheitlich nicht mehr so gut gegangen sei, habe sie sich intensiv um die Frau gekümmert. „Ich habe sie betreut, Einkäufe erledigt und bei Arztbesuchen begleitet“, gibt die Beschuldigte im Prozess zu Protokoll. Als die betagte Frau schließlich im Sommer vergangenen Jahres ins Pflegeheim nach Koblach kam, soll diese, nachdem ihr Sohn angeblich nichts von ihr wissen wollte, zur Angeklagten gesagt haben: „Du sollst alles bekommen. Mein Sohn soll nichts erben.“
Sie war zu schwach, um noch zu unterschreiben.
Die Angeklagte vor Gericht
Auf dieser Grundlage habe sie im Internet eine Testamentsvorlage heruntergeladen und ausgefüllt – mit sich selbst als Alleinerbin, den Sohn enterbt. Doch das Testament blieb ungültig. „Sie war zu schwach, um noch zu unterschreiben“, erklärt die Angeklagte. Trotzdem habe sie das Schriftstück im Pflegeheim abgegeben und auch Mitarbeitern gegenüber erwähnt, das Testament geschrieben zu haben. Im August 2024 starb die Nachbarin. Doch nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch nach dem Tod der Nachbarin hatte die 40-Jährige deren Bankomatkarte genutzt.
Shoppingtour mit Bankomatkarte von Verstorbener
Auf Nachfrage von Richterin Sabrina Tagwercher, weshalb die Beschuldigte kurz nach dem Tod 10.000 Euro vom Sparbuch der Frau auf ihr eigenes Konto überwiesen und mit deren Bankomatkarte in einem Schuhgeschäft und einem Elektro-Markt Zahlungen getätigt habe, antwortet die 40-Jährige: „Sie hat mir das Erbe zugesprochen, deshalb habe ich bezahlt und behoben.“ Zwei Entlastungszeuginnen sollen nun Licht ins Dunkel bringen. Der Prozess wurde vertagt.
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