Erst 16 und schon drei einschlägige Vorstrafen in Österreich. Die letzte bekam er am Donnerstag am LG Feldkirch – fünf Monate bedingte Haft und 400 Euro Geldstrafe. Der Syrer, gegen den ein Asylverfahren läuft, nahm es mit einem Lächeln.
Vor knapp einem Jahr kam der damals 15-Jährige als unbegleiteter Flüchtling von Syrien nach Vorarlberg. Bei den Behörden gab der Analphabet an, seine Familie auf der Flucht nach Österreich verloren zu haben. Dass er hier in einem Jugendhaus unterkommen konnte, finanzielle Unterstützung vom Staat erhält und in Frieden leben kann, dankt der mittlerweile 16-Jährige mit Einbrüchen und Diebstählen. Doch auch bedingte Geldstrafen, eine Verlängerung der Probezeit von drei auf fünf Jahre mit Anordnung von Bewährungshilfe ließen das Früchtchen kalt. Der Syrer klaute munter weiter. Am Donnerstag musste sich der, laut Gutachten intellektuell leicht eingeschränkte Jugendliche, einmal mehr in Feldkirch verantworten, weil er im Strandbad Bregenz mehrere Rucksäcke von Badegästen gestohlen hatte. Die Beute: Handys, Zubehör, Geld und Tablets. „Ich wurde zum Stehlen angestiftet“, erklärt der Langfinger.
Dem Angeklagten auf die Spur kam die Polizei schließlich anhand der sichergestellten DNA im Zuge eines Autoeinbruchs in Dornbirn. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung in der Unterkunft konnte weiteres Diebesgut sichergestellt und der Syrer überführt werden. Doch um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, verleumdet er eine andere Person, indem er bei seiner polizeilichen Einvernahme frech behauptet, die Sachen von diesem, abgekauft beziehungsweise einfach bekommen zu haben. Das wertet die Staatsanwältin als reine Schutzbehauptung, zumal der Syrer weder den genauen Namen noch den Aufenthaltsort der Person nennen konnte. So spricht der Richter den Angeklagten zwar im Zweifel wegen des Deliktes der Verleumdung frei. Ein Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls gibt es allemal. „Für mich besteht kein Zweifel, dass Sie sich mit dem Verkauf von Diebesgut ein Zubrot verdienen wollten. Zumal Sie selbst einräumten, dass Ihnen die 50 Euro Taschengeld im Monat zu wenig seien“, so die Begründung.
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