Strafrichter Manfred Hohenecker, Mann der Erstrichterin im Buwog-Prozess, brachte Privatanklage gegen Grassers Anwalt Manfred Ainedter wegen übler Nachrede ein. Auch gegen die „Krone“ brachte er zwei Gegendarstellungsanträge ein – diese wurden abgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Im Wiener Landesgericht wird gerade ordentlich wegen eines Sonntags-Interviews mit Conny Bischofberger gestritten. Im Gespräch behauptete Grasser-Anwalt Manfred Ainedter, der Mann von BUWOG-Richterin Marion Hohenecker habe die Urteilsverkündung im Strafverfahren Westenthaler damals mit seinem Handy gefilmt.
Anklage wegen Übler Nachrede
Manfred Hohenecker – ebenfalls Strafrichter am Landesgericht Korneuburg – habe sich, „was völlig ungewöhnlich ist, die Urteilsverkündung bei Peter Westenthaler angehört, diese verbotenerweise gefilmt und angeblich, so wurde mir berichtet, seiner lieben Frau sogar applaudiert“, sagte Ainedter. Und wird prompt von dem Richter wegen übler Nachrede angeklagt.
Und auch gegen die „Krone“, vertreten von Medienanwalt Michael Rami, brachte er zwei Gegendarstellungsanträge ein, über die nun in einem Medienprozess im Wiener Landl entschieden wurde.
„Unverständlich und inhaltlich nicht nachvollziehbar“
Nach kurzer Verhandlung wurden diese wegen inhaltlicher Formalfehler in den Anträgen nicht rechtskräftig abwiesen. So wurden in dem Schriftsatz beispielsweise einmal die Namen von Hohenecker und Ainedter vertauscht. Richter Stefan Apostol hält fest, die Gegendarstellung sei „unverständlich und inhaltlich nicht nachvollziehbar“.
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