Jahrelang belästigte eine Steirerin einen österreichischen TV-Moderator mit Tausenden E-Mails. Als sie schließlich eine seiner Kolleginnen bedrohte, erstattete der Journalist Anzeige. Am Donnerstag wurde die 48-Jährige am Landesgericht in Leoben (Steiermark) schuldig gesprochen.
Seit 2020 schickte die Angeklagte Tausende E-Mails an einen bekannten österreichischen TV-Moderator. Als sie eine seiner Kolleginnen gefährlich bedrohte, erstattete der Journalist schließlich Anzeige. Nachdem der Prozess Mitte Juni aufgrund der Abwesenheit der Angeklagten verschoben werden musste, kam es am Donnerstag zur Verhandlung am steirischen Landesgericht in Leoben.
„Haben zwischen den Zeilen kommuniziert“
Die Staatsanwaltschaft legte der 48-jährigen Steirerin die Vergehen der gefährlichen Drohung und der beharrlichen Verfolgung zur Last. Am Donnerstag äußerte sich die Angeklagte zum ersten Mal zu den Vorwürfen und gestand: „Ja, ich habe diese E-Mails geschrieben.“ Das folgende Aber war groß: „Ich habe mit ihm (dem Opfer, Anm.) kommuniziert. Er hat jede meiner Mails in seinen Moderationen zwischen den Zeilen beantwortet“, so die Angeklagte. Die Vorwürfe des Stalkings wies sie vehement zurück: „Ich habe ihn nie aufgesucht, obwohl ich zwischenzeitlich wusste, wo er wohnt. Ich habe immer nur E-Mails geschrieben.“
Ihre gefährliche Drohung gegen die Kollegin des Opfers ist auch dann geltend, wenn sie nicht direkt an diese gerichtet wurde.
Richter Robert Schwarzl
Die Frage von Richter Robert Schwarzl, weshalb sie einer Kollegin des Opfers gedroht hatte, beantwortete die Angeklagte ruhig: „Ich habe ihr nicht direkt gedroht. Ich habe diese E-Mail ja nur ihm geschrieben.“ Sie hätte mit dem Betroffenen über die Zeit eine Beziehung aufgebaut, ihm vertraut und deshalb nicht gewusst, dass dieser die Drohung seiner Kollegin zeigen würde. „Er kennt mich ja und weiß, dass von mir keine Gefahr ausgeht“, war die Angeklagte überzeugt.
Angeklagte nahm Schuldspruch an
Das Opfer wurde per Videokonferenz zugeschaltet und ebenfalls befragt. Ob er die Angeklagte kenne? „Nein.“ Ob er ihre E-Mails in seinen Moderationen „zwischen den Zeilen“ beantwortet hätte? „Nein.“ Belästigt hätte er sich durch die E-Mails nicht gefühlt: „Als Person in der Öffentlichkeit muss man so etwas aushalten.“ Nur die Drohung gegen seine Kollegin hätte ihn beunruhigt.
Am Ende verkündete der Richter sein Urteil: „Sechs Monate auf Bewährung.“ Die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis der Angeklagten hätten sich mildernd auf das Urteil ausgewirkt. Die Frau hat den Schuldspruch angenommen.
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