„Krone“-Kommentar

Verbot der Cousinen-Ehe

Kolumnen
17.07.2025 11:00

Nun hat der Nationalrat dieser Tage – wie es heißt, im Sinne des Kinderschutzes – also ein Gesetz beschlossen, wonach Eheschließungen von Jugendlichen unter 18 Jahren und Cousinen-Ehen verboten sind.

EINERSEITS wissen wir natürlich aus der Geschichte, dass in früheren Zeiten auch in unseren Breiten Kinderehen – arrangiert zumeist von den Eltern – überaus häufig waren. Und auch die Eheschließung unter relativ engen Verwandten, also etwa Cousins und Cousinen, waren auch in abgeschlossenen Alpentälern relativ häufig.

Bestes Beispiel dafür war aber der europäische Hochadel, wo ja nahezu jedes Königshaus miteinander versippt und verschwägert war. Besonders gilt dies natürlich auch für das Haus Habsburg. Zu welchen Degenerations-Erscheinungen Ehen im allzu engen Familienkreis führen können, beweist die häufige Verbindung zwischen spanischen und österreichischen Habsburgern, deren Porträts für sich sprechen.

ANDERERSEITS ist völlig klar, worauf die aktuelle Gesetzes-Verschärfung zielt: nämlich auf Erscheinungen, die es hierzulande und in unseren Tagen eigentlich nur mehr in muslimischen Parallelgesellschaften gibt. Sowohl von den Eltern arrangierte Kinderehen als auch die Eheschließung unter nahen Verwandten, eben Cousins und Cousinen, sind dort noch anzutreffen. Und das hat in einer modernen demokratischen Gesellschaft keinen Platz mehr.

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