Die Immunität des FPÖ-Delegationsleiters im EU-Parlament, Harald Vilimsky, könnte ein weiteres Mal aufgehoben werden. Der Vorwurf: Zugriff auf Parteigelder für private Zwecke. Dem Freiheitlichen zufolge sei es um seine persönliche Sicherheit gegangen.
Sie habe von den zuständigen Behörden in Österreich einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Harald Vilimsky erhalten, und diesen an den Rechtsausschuss weitergeleitet, erklärte Präsidentin Roberta Metsola vor dem Beginn der Abstimmungen im EU-Parlament in Straßburg am Mittwoch.
Auf Anfrage wollte das Europäische Parlament keine Details zur Ankündigung nennen. Zuständig seien die österreichischen Behörden, die ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten wurden. Grund für die Anfrage ist laut Vilimsky selbst die Anfertigung einer Sicherheitseingangstüre für seine Privatwohnung vor 13 Jahren, die aufgrund einer Bedrohungslage von der Partei bezahlt worden sei.
So erklärt es der FPÖ-Mann
Vilimsky erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA: „Vor rund 13 Jahren wurde der freiheitliche Parlamentsklub von Polizeibehörden informiert, dass unter anderem meine Privatadresse in den Kreisen des gewalttätigen Schwarzen Blocks kursiert, der federführend bei den Ausschreitungen gegen den damaligen Akademikerball war. Nach einer Analyse (...) durch den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst stellte sich heraus, dass die Eingangstüre eine Schwachstelle ist.“
Da er damals „ein minderjähriges Kind zu Hause“ gehabt habe, habe er „meine Partei daher ersucht, die Kosten für die Anfertigung einer Sicherheitstüre zu übernehmen, was diese selbstverständlich bejahte“. 13 Jahre später würde nun eine Prüfung erfolgen, ob er sich dadurch einen Vorteil verschafft hätte.
Von wem die Prüfung ausging, sagte Vilimsky nicht. Er sei „überzeugt, dass sich dieser Vorwurf ganz einfach aufklären und aus der Welt schaffen lässt, zumal in der Vergangenheit immer wieder Bedrohungen gegen mich zum Gegenstand auch behördlicher Meldungen wurden und diese daher auch dokumentiert sein sollten“.
Das EU-Parlament hatte zuletzt im November 2021 einen „Antrag auf Aufhebung der Immunität von Harald Vilimsky“ angenommen. Dieser wurde damals von der Staatsanwaltschaft Wien beantragt. Grund war der Verdacht auf Untreue und Förderungsmissbrauch.
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