Drei Jahre Haft

Neider überfielen Millionär brutal in Tiefgarage

Vorarlberg
08.07.2025 19:05

Spektakulärer Prozess in Vorarlberg: Das Opfer hatte bei einem Online-Glücksspiel 13 Millionen Euro gewonnen. Als er 500.000 Euro Schutzgeld zahlen sollte, weigerte er sich und wurde dann von den Angeklagten in einer Tiefgarage brutal überfallen.

Ein 54-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von einem Schöffensenat unter anderem wegen versuchter schwerer Erpressung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts versuchten der türkischstämmige Angeklagte und sein derzeit flüchtiger Komplize, den millionenschweren Gewinner eines Online-Glücksspiels zur Herausgabe von „Schutzgeld“ zu nötigen. In weiterer Folge überfielen sie den Mann im März 2024. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Opfer hatte zu Weihnachten 2023 völlig unerwartet 13 Millionen Euro gewonnen. Das Geld wurde dem Mann auch überwiesen, doch blieb sein plötzlicher Reichtum nicht geheim. Neider wollten ihn dazu überreden, gegen die Bezahlung von 500.000 Euro „Schutz“ in Anspruch nehmen zu können. Der Gewinner lehnte ab. Drei Monate später, im März 2024, wurde er in einer Tiefgarage in Dornbirn brutal überfallen.

Täter lauerten in der Tiefgarage auf
Zwei Männer passten den späten Heimkehrer gegen 3.30 Uhr in der Tiefgarage ab. Vermummt mit Sturmhauben und ausgerüstet mit einem Elektroschocker, forderten sie von dem Millionär, dass er 700.000 Euro in sein Auto packen solle. Sie würden ihn finden und das Geld dann übernehmen. Sollte der Mann die Polizei einschalten, würden sie ihn töten. Das Opfer wurde attackiert, geschlagen und leicht verletzt. Außerdem wurde ihm sein Handy geraubt.

Trotz Todesdrohung verständigte die Frau des Millionärs die Polizei. Denn ihr Mann hatte die Angreifer erkannt. Mit dem 54-Jährigen hatte er einst gemeinsam in einem türkischen Café musiziert, seinem Komplizen konnte er die Maske herunterreißen und ihn identifizieren. Es handelt sich um einen 45-Jährigen, der aktuell auf der Flucht ist. Nach ihm wird auf Basis eines internationalen Haftbefehls gesucht.

Die Verteidigung sprach von einer Verwechslung. Die Auswertung des Handys bewies allerdings zweifelsfrei, dass die Tat minutiös geplant war. Der 54-Jährige wurde wegen versuchter schwerer Erpressung, Raubes und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der bisher Unbescholtene erbat Bedenkzeit, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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