Einmal kurz verfahren und am falschen Ort das Auto gewendet – und schon flattert eine teure Klage ins Haus. Mit diesem System der Parkabzocke soll nun Schluss sein, die Regierung bereitet ein Gesetz vor, das Autofahrer finanziell schützen soll.
Über 300 Euro sollte ein Linzer zahlen, weil er bei einem geschlossenen Würstelstand hielt. 400 Euro wurden in der Wiener Leopoldtstadt fällig, wendete man auf dem Parkplatz eines geschlossenen Restaurants. Gleich mehrere Wiener bekamen Post vom Rechtsanwalt. 350 Euro kassierte ein Unternehmen in Salzburg fürs unerlaubte Befahren und Parken, der Geschäftsführer zog sich zurück, nachdem die „Krone“ den Fall aufgedeckt hatte.
Beispiele wie diese häuften sich in den vergangenen Monaten. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der Besitzstörungsklagen um rund 75 Prozent, immer öfter nutzen Grundeigentümer die Unwissenheit von Autofahrern, nehmen Kennzeichen per Video auf und kassieren Hunderte Euro ab. Damit soll nun Schluss sein, wie die Zeit im Bild berichtet.
Die schwarz-rot-pinke Regierung plant demzufolge ein Gesetz, das Parkplatzabzocke beenden und die Opfer finanziell entlasten soll. Laut Entwurf des Justizministeriums sollen Besitzstörungsklagen zwar weiterhin möglich sein, allerdings soll der Anspruch auf Kostenersatz entfallen. Damit könnten Gebühren für das Gericht sowie Anwaltskosten nicht mehr vom Kläger geltend gemacht werden. Das finanzielle Damoklesschwert für die Beklagten entfallen.
Geklagte müssten dann maximal 50 bis 70 Euro bezahlen, wie sie bei einem normalen Strafmandat üblich sind. Dadurch hätten die Grundeigentümer nicht mehr die Möglichkeit, mit den hohen Kosten Druck auszuüben. Der Entwurf wurde dem Vernehmen nach mit Experten ausgearbeitet und wird noch zwischen den Regierungsparteien abgestimmt.
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