Wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und Körperverletzung ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch ein 40-jähriger Asylwerber verurteilt worden. Der Brutalo hatte Frau und Kinder über Jahre misshandelt.
Es sind schlimme Vorwürfe, die Staatsanwalt Richard Gschwenter gegen den bislang unbescholtenen Ägypter, der laut eigenen Angaben studierter Rechtsanwalt ist, erhebt. Im Zeitraum November 2022 bis zum Sommer des vergangenen Jahres soll es immer wieder zu häuslicher Gewalt gegen seine Frau und zwei der drei gemeinsamen minderjährigen Kinder gekommen sein. Demnach soll das Martyrium der Opfer bereits in Ägypten mit Schlägen und Drohungen seinen Anfang genommen haben. Kurz nachdem die fünfköpfige Familie in Österreich um Asyl ansucht, verliebt sich der Mann in eine Ungarin.
Schläge und Folter mit Messer
Frau und Kinder sind daher im Weg, was der Angeklagte sie auch schmerzlich spüren lässt. So schlägt er den damals zehnjährigen Sohn nicht nur mit dem Holzstock, versetzt ihm Faustschläge oder Fußtritte – der Brutalo schreckt auch nicht davor zurück, ein Messer zu erhitzen und dieses dem Buben auf dessen Hüfte zu drücken. Als die jüngere Schwester den Vater einmal um die Fernbedienung bittet, schlägt er ihr seinen Ellenbogen ins Gesicht. Den verängstigten Kindern droht er immer wieder Schläge an, sollten sie ihrer Mutter von den Misshandlungen erzählen. Besonders schlimm ist, dass die Kinder auch die Gewalt des Vaters gegen ihre Mutter miterleben müssen.
Tochter vertraute sich Betreuer an
Als sich die gepeinigte Tochter im Sommer letzten Jahres ein Herz fasst und sich der Caritas-Betreuerin anvertraut, schalten sich die Behörden ein und ermitteln gegen den Mann. Mit dem Ergebnis, dass die Frau und ihre drei minderjährigen Kinder nun einen Aufenthaltsstatus in Österreich haben, der Asylantrag ihres Vaters jedoch zum zweiten Mal abgelehnt wurde.
Null Einsicht und frauenfeindliche Sprüche
Im Prozess bekennt sich der 40-Jährige zu den Vorwürfen nicht schuldig. „Warum sollte ich meine Kinder schlagen, wenn sie was falsch machen? Es sind doch Kinder“, gibt sich der Beschuldigte lammfromm. Auch seien die Vorwürfe seiner Frau gegen ihn haltlos. Auf die Frage des Richters, woher die Hämatome an Armen und Bauch der Gattin herrühren, behauptet er: „Diese blauen Flecken haben alle Frauen, weil sie sich beim Putzen immer an den Möbeln anstoßen.“
Der Richter glaubt dem Angeklagten am Ende kein Wort und verurteilt ihn im Sinne der Anklage zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und 600 Euro Geldstrafe. Dem Buben spricht er 500 Euro Teilschmerzengeld zu, Mutter und Tochter jeweils 100 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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