Bei Stau fahren viele Autos von der Autobahn und verstopfen Landstraßen und Dörfer – auch in Deutschland. Nun gelten auch im Berchtesgadener Land Abfahrverbote. Was Autofahrer wissen müssen und warum die Bayern es den Österreichern nachmachen.
Seit Freitag gelten im Berchtesgadener Land in den Gemeinden entlang der Autobahn A8 an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen Durchfahrverbote, wie das Landratsamt mitteilte. So sollen Anwohner in den Gemeinden entlastet werden, die unter dem Ausweichverkehr leiden.
Vorbild für den Landkreis ist die Regelung, die bereits seit 15. August im Landkreis Rosenheim gilt. Nach dieser darf bei Stau nicht mehr von der Autobahn abgefahren werden.
Eine ähnliche Regelung an der Inntalautobahn hatte Bayern in den vergangenen Jahren massiv kritisiert – nun macht es ein weiterer Landkreis den Tirolern nach.
Kritiker bemängeln allerdings, dass schon einfache Ausreden die Abfahrverbote außer Kraft setzen – zumal die Polizei nicht genügend Personal hat, um die Verbote umfänglich zu kontrollieren.
Damit auch Nutzer von Navigationsplattformen künftig richtig geleitet werden, hat das Landratsamt angekündigt, den Portalen Bescheid zu geben.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.