Eine Burgenländerin fiel aus allen Wolken, als sie nach ihrem Ägypten-Urlaub die Handyrechnung präsentiert bekam. Obwohl sie ihr Telefon fast immer ausgeschaltet hatte, wurde sie von ihrem Mobilfunkanbieter aufgefordert, eine gesalzene Handyrechnung zu bezahlen. Plus: So können Sie sich schützen.
Endlich ist er da, der wohlverdiente Urlaub! Das Hotel ist super, Strand, Meer, Essen und Sehenswürdigkeiten detto. Diese positiven Eindrücke will man mit seinen Lieben natürlich teilen – und zwar gleich, nicht erst, wenn man retour ist. Was tut man also? Richtig, man greift, wie gewohnt, zum Handy. Ruft an. Tippt eine SMS. Oder nutzt das mobile Internet, um zu kommunizieren.
Dank Roaming-Regelung kann man das innerhalb der EU und des EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) bedenkenlos tun, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wer aber weiter weg ist, kann beim Blick auf die nächste Handyrechnung eine böse Überraschung erleben.
Fall aus dem Burgenland ist Lehrbeispiel
So erging es einer Konsumentin aus dem Nordburgenland nach ihrem Urlaub in Ägypten. Auf der Reise nutzte sie ihr Mobiltelefon kaum. Die meiste Zeit war es ausgeschaltet, nur im Hotel-WLAN war es kurzfristig aktiviert. Umso größer war der Schock, als die nächste Handyrechnung rund 200 Euro an Auslandskosten auswies. Prompt beschwerte sich die Frau bei ihrem Mobilfunkanbieter – vergeblich.
Verzweifelt wandte sie sich in der Folge an die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer. Schnell war die Ursache gefunden: Die Sprachbox war noch aktiv gewesen! Dadurch wurden Anrufe automatisch ins ägyptische Netz weitergeleitet und anschließend zur Mailbox nach Österreich umgeleitet. So fielen aktive und passive Verbindungskosten an. Das führte zur doppelten Verrechnung.
Das gehört unbedingt beachtet
„Viele Mobilfunknutzer wissen nicht, dass eine aktivierte Mobilbox auch Kosten verursachen kann, wenn das Handy gar nicht genutzt wird“, warnt AK-Konsumentenschutzexperte Christian Kroisser. „Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Rufumleitung zur Mobilbox vor Auslandsreisen ausschalten und sich vorab bei seinem Mobilfunkanbieter über die Roaming-Kosten im jeweiligen Urlaubsland informieren.“
Im Fall der Burgenländerin zeigte sich der Mobilfunkbetreiber nach Einschaltung der Arbeiterkammer kulant und erließ den Großteil der Kosten. Immerhin!
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