Sie musste ein Kopftuch tragen, sie durfte keine Freundinnen haben. Sie sollte zwangsverheiratet werden. Aber Bakhti wollte ein westliches Leben führen: 2017 wurde sie in Wien von ihrem Bruder mit 28 Messerstichen getötet. Der Afghane bekam dafür lebenslang. Jetzt hat er seine Abschiebung beantragt.
Seit vielen Wochen schon kursiert in der Justizanstalt Krems-Stein ein hartnäckiges Gerücht. Darüber, dass ein dort wohlbekannter, nicht ganz unauffälliger Häftling – vielleicht schon sehr bald – frühzeitig das Gefängnis verlassen könnte.
Nicht, weil der junge Mann – sein genaues Alter ist unbekannt, aber dazu später – seine Strafe bereits abgesessen hätte; erst 2018 hatte er lebenslang bekommen. Sondern, weil er über einen renommierten Juristen bei Gericht einen Antrag auf seine Verlegung in seine Heimat Afghanistan gestellt hat.
Dieser Jurist, der Wiener Anwalt Philipp Springer, dessen Bemühungen für den verurteilten Mörder ebenfalls nicht geheim geblieben sind, gibt sich bei Fragen nach seinen diesbezüglichen Rechtsschritten zugeknöpft. „Ja, es stimmt“, bestätigt er bloß, „ich bin gerade dabei, für einen meiner Klienten eine Überstellung in sein Geburtsland anzuregen.“ Die Identität des Betreffenden dürfe er allerdings aus Gründen des Mandantenschutzes nicht verraten.
Der Fall sorgte einst für Schlagzeilen
Die Identität des Betreffenden – ist der „Krone“ mittlerweile bekannt. Es handelt sich um Hikmatullah S. Der einst mit einem grauenhaften Verbrechen für Schlagzeilen gesorgt hat.
Am 18. September 2017 hatte er damals seine um einige Jahre jüngere Schwester Bakhti umgebracht; mit einem Rambo-Messer 28 Mal auf sie eingestochen. In Wien-Favoriten, im Innenhof eines Mehrparteienhauses, nur wenige hundert Meter von der Wohnung seiner Eltern entfernt.
Das Motiv für seine Tat? Er habe das Mädchen killen müssen, gab er einst der Kripo zu Protokoll, denn es hätte „die Ehre meiner Familie beschmutzt ...“
Die Vorgeschichte des Femizids? Bakhti – laut ihres Reisepasses 14; Gerichtsmediziner stellten letztlich fest, sie wäre zum Zeitpunkt ihres Todes 17, 18 gewesen -, hatte es, im Gegensatz zu einiger ihrer Geschwister, ihrem Vater und ihrer Mutter, geschafft, sich hier bestens in die Gesellschaft einzugliedern. Seitdem der „Clan“ mit ihr 2013 nach Österreich geflüchtet war.
Das Opfer war eine Gefangene ihrer Familie
Sie lernte brav in der Schule. Sie träumte davon, eine Lehre zur Verkäuferin zu machen. Sie wollte einfach nur ein „normales Dasein“ führen. Manchmal mit Klassenkameradinnen einen Eissalon oder ein Kino besuchen; mit einem Burschen, in den sie sich ein bisschen verliebt hatte, Spaziergänge in Parks unternehmen.
Ein – westlicher – Lebensstil, der ihren Eltern und den älteren Brüdern überhaupt nicht passte. Sie zwangen das Mädchen dazu, ein Kopftuch zu tragen; sie verbaten ihm, Freundschaften zu pflegen; irgendwann durfte es, außer zum Unterricht, bloß noch Begleitung nach draußen. Besonders schlimm: Bakhti sollte, wie schon davor zwei ihrer Schwestern, demnächst in Pakistan zwangsverheiratet werden.
Restriktionen, Pläne – gegen die sie sich zu wehren versuchte. Woraufhin ihre häusliche Situation laufend dramatischer wurde. Fest steht: Am 30. Juni 2017 zeigte sie – im Gesicht und an den Armen verletzt – ihren Vater und Hikmatullah bei der Polizei an. „Die beiden misshandeln mich ständig“, berichtete sie den Beamten: „Meine Mama hilft mir nie, sie lacht, während ich verprügelt werde. Ich will nicht mehr heim, denn dort könnte mir Fürchterliches geschehen.“
Die Chronik einer angekündigten Bluttat
Eine Woche hindurch wohnte das Mädchen dann in einem Kriseninterventionszentrum, danach kam es wieder in die Obhut seiner Eltern. Womit es abermals in katastrophalen Zuständen gefangen war. Wenige Tage vor dem Verbrechen hatte es deshalb neuerlich in einer Einrichtung des Jugendamts Schutz gesucht. Das Problem: Wegen Personalmangels war es nicht möglich, Bakhti umfassend zu bewachen.
Alleine machte sie sich also am 18. September 2017 auf den Weg zu ihrer Schule. Wie Fotos aus Überwachungskameras später belegten, wartete Hikmatullah S. offenkundig seit dem frühen Morgen auf sie, in einer U-Bahnstation in Wien-Favoriten. Und begann sie, nachdem sie dort aus einem Zug gestiegen war, zu verfolgen.
Seine Eltern wären über die Flucht der abtrünnigen Tochter „unendlich traurig und enttäuscht gewesen“, sagte der Afghane nach seiner Verhaftung zu den Ermittlern: „Deshalb sah ich es als meine Pflicht an, sie zu ihnen zurückzubringen.“ Doch bei einer „Aussprache“ – auf offener Straße und im Innenhof eines Gemeindebaus, in den er sie letztlich gedrängt hatte – habe sich seine Schwester „völlig uneinsichtig“ gezeigt.
„Sie hatte keinerlei Respekt vor mir“
„Dadurch begriff ich, dass sie keinerlei Respekt vor mir hatte. Und ich wurde extrem wütend.“ Und er zog sein Kampfmesser aus der Jackentasche und attackierte das Mädchen damit – bis es sich nicht mehr bewegte.
Im Juli 2018 wurde dem Afghanen im Wiener Landesgericht der Prozess gemacht. Nicht als junger Erwachsener, wie er und seine Familie lange gedacht hatten – 15 Jahre Haft wären in diesem Fall seine Höchststrafe gewesen. Diverse Umstände – und sein Aussehen – hatten dafür gesprochen, dass er nicht, wie in seinen Ausweisen angeführt, zum Tatzeitpunkt 18 gewesen war, sondern zumindest 21. Ein Knochenröntgen, zur exakten Bestimmung seines Alters, hatte er verweigert ...
„Ich habe Bakhti wegen unserer Kultur umgebracht“, erklärte Hikmatullah S., scheinbar ungerührt, bei seiner Verhandlung – und gab sonst kaum Antworten auf die Fragen des Staatsanwalts, des Richters und der Geschworenen. Sein Urteil – lebenslang – fiel einstimmig.
Seitdem sitzt er in Krems-Stein ein; er hat da, bereits 2021, eine Lehre in einem Handwerksberuf abgeschlossen – und arbeitet nun in einer Werkstätte der niederösterreichischen Anstalt. Für die Justizbeamten gilt er als „eher schwierig“, in Streits mit anderen Insassen soll er sich mitunter jähzornig verhalten – und auch schon mal zugeschlagen haben.
Er bezeichnet seine Tat nun als „Unfall“
Unterschiedlich die Schilderungen früherer Haftkollegen über ihn. Einer erzählt, Hikmatullah S. steche durch seine „Geradlinigkeit und Coolness“ hervor, er sei daher für viele – vor allem für jüngere – Verurteilte „eine Leitfigur, in positivem Sinne“. Konträr die Meinung eines weiteren einstigen „Stockgenossen“. Der Afghane sei völlig empathielos, nur auf eigene Vorteile bedacht, und benehme sich hinter Gittern fast wie ein „Mafia-Capo“.
Über die Gräueltat an seiner Schwester redet er so gut wie nie; wenn doch, beteuert er, dass diese „eigentlich im Affekt passiert“ und „in Wahrheit ein tragischer Unfall“ gewesen sei. Eine Rechtfertigung, die bei einer allfälligen Übertragung seines Falls an sein Heimatland und, damit verbunden, seiner vorzeitigen Abschiebung vermutlich gar nicht von Bedeutung wäre.
Denn in Afghanistan werden Ehrenmorde in der Regel wie kleine Kavaliersdelikte behandelt. Weil Frauen dort sowieso total rechtlos sind.
„Krone“: Hätte Hikmatullah S. das Verbrechen an seiner Schwester in seinem Geburtsland, unter der Herrschaft des Taliban-Regimes, begangen – welche Strafe würde ihm drohen?
Petra Ramsauer: Vermutlich eine sehr geringe – oder vielleicht sogar gar keine. Denn ein Mord „aus Gründen der Familienehre“ galt sogar schon vor der Machtergreifung der Taliban als strafmildernd. Jetzt muss man davon ausgehen, dass diesbezüglich kaum noch Unrechtsbewusstsein besteht. Wir hören nun von einer großen Zunahme sogenannter Ehrenmorde in dem Land. Werden derartige Taten nicht angezeigt – vorwiegend in ländlichen Gebieten soll das so sein – dann kommt es zu keinen Ermittlungen oder gar Gerichtsprozessen.
Was würde mit Bakhtis Killer nach einer allfälligen Überstellung in seine Heimat geschehen? Müsste er da die in Österreich über ihn verhängte Strafe überhaupt weiter verbüßen?
Das ist schwer zu sagen. Die Institutionen im Taliban-Staat sind nicht mit denen in Europa zu vergleichen. Und: In diesem System ist Gewalt gegen Frauen ja geradezu Normalität. Dazu kommt, dass viele der Machthaber sehr schlecht ausgebildet sind. Ich bin mir nicht sicher, ob es ausreichend und vor allem qualifiziertes Personal gibt, um österreichische Gerichtsakten zu studieren.
Die Fakten, die Sie anführen, zeigen, wie menschenunwürdig die Situation von Frauen in Afghanistan ist. Haben diese überhaupt irgendwelche Rechte?
Nein. Mädchen ist nun bloß noch erlaubt, die Grundschule zu besuchen, weitergehende Ausbildungen bleiben ihnen verwehrt. Frauen haben in dieser schrecklichen Gesellschaftsform einfach still zu sein; sie haben das zu tun, was ihnen ihre Väter, Brüder, Ehemänner befehlen. Sie müssen Burka tragen – und seit Kurzem dürfen sie nicht mehr außerhalb ihrer Häuser sprechen. Sie sollen ergo weder zu sehen noch zu hören sein.
Zurück zu den Ermittlungsbehörden der Taliban: Welche Verbrechen werden von der afghanischen Justiz hart bestraft?
Die Strafen in diesem System können hart sein, bis zur Todesstrafe. Diese kann auch bei Mord verhängt werden, aber eben nicht, wenn es um die Ehre der Familie ging. Außerdem sind Auspeitschungen von Männern und Frauen wegen „nicht erlaubter Beziehungen“ an der Tagesordnung.
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