Der Wunsch von großen Teilen der Gmundner Kommunalpolitik, die Stadt zum Vorbehaltsgebiet zu erklären, erfüllt sich endgültig nicht. Das Land hat per Bescheid einen Schlussstrich unter die seit mehr als einem Jahr schwelende Debatte gezogen, die eine Limitierung der Zweitwohnsitze zum Ziel hatte.
Weniger Zweitwohnsitze, mehr Wohnmöglichkeiten für die eigene Bevölkerung: Mit diesem Ziel haben einige Gemeinden in Oberösterreich beantragt, zum sogenannten Vorbehaltsgebiet erklärt zu werden. 26 Gemeinden wurde dieses Anliegen genehmigt – ein entsprechender Antrag aus Gmunden jedoch im März 2024 nach einem negativen Sachverständigen-Gutachten vom Land in einer schriftlichen Stellungnahme abgelehnt. Der Landesrechnungshof bestätigte später diese Entscheidung.
Bescheid zum Anfechten angefordert
Seither tobt ein Hickhack zwischen dem Land und der Gmundner Kommunalpolitik, die – mit Ausnahme der Stadt-ÖVP – ein Vorbehaltsgebiet befürwortet und sich nicht geschlagen geben will. Die jüngste Finte: Grüne, SPÖ, FPÖ und Neos in Gmunden beantragten einen offiziellen Ablehnungsbescheid des Landes – nur um diesen dann vor Gericht beeinspruchen zu können.
Landesrätin zieht Schlussstrich
Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) hat nun tatsächlich einen Bescheid ausgestellt – aber nicht den von den Gmundner Parteien gewünschten. Stattdessen steht in dem Papier, dass es für die Absage des Vorbehaltsgebiets keinen Bescheid geben werde. Punkt.
Damit sei „das langatmige Verwaltungsverfahren, das Ressourcen kostete, aber niemandem half“, endgültig beendet, konstatiert Langer-Weninger. „Es geht um Lösungen statt Paragrafen-Pingpong.“
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