Ein kurioser Prozess in Klagenfurt: Eine 72-Jährige habe nach einem Unfall einer Freundin die Sanitäter so sehr gestört, dass sie nun vor Gericht landete.
An einem Februartag waren zwei Pensionistinnen gemeinsam auf dem Weg zu einem Kurs, als eine der beiden Fußgängerinnen vom Fahrer eines Müllwagens übersehen und angefahren wird. Rettung und Polizei treffen rasch ein. Doch dann eskaliert der Einsatz. Schuld daran habe laut StA die mit der verletzten befreundeten ehemalige Lehrerin, die sich vehement eingemischt und gestört hätte.
Ein „tätlicher Angriff auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete des Gesundheits- oder Rettungswesens“ steht im Raum – dieser „Gafferparagraph“ wurde geschaffen, um Einsatzkräfte besonders zu schützen. „Das stimmt so alles nicht“, beteuert die 72-Jährige, zählt aber vor Richterin Claudia Bandion-Ortner auf, was aus ihrer medizinisch-erfahrenen Sicht alles falsch gelaufen wäre: „Die Sanitäterinnen wollten das Unfallopfer aufheben, obwohl doch an eine Wirbelverletzung gedacht hätte werden müssen. Im Rettungswagen lief das Radio auf voller Lautstärke. Es fehlte jede Empathie!“ Und dann sei auch noch die Krücke der angefahrenen Rentnerin verschwunden. „Die Sanitäterin meinte, woah, die kostet eh nur 30 Euro. Das war nicht in Ordnung.“
Um Freundin gesorgt
Die Rettungskräfte hatten aber behauptet, die Angeklagte hätte sie mit eben dieser Krücke angegriffen. Das kann eine Polizistin, die auch vor Ort war, nicht bestätigen: „Sie hat sich um ihre Freundin gesorgt und so die Hilfe behindert, mehr aber nicht.“ Jetzt kommt es auf die Aussage der Helferinnen an – die allerdings beide unentschuldigt den Prozess schwänzten, was die geduldige Frau Rat nachvollziehbar erzürnen ließ. Es wurde vertagt.
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