11.000 Euro soll eine steirische Pflegehilfskraft von einer 86-jährigen, schwer kranken Frau gestohlen haben. Nachdem ihr die Tochter der Betagten eine Diebesfalle gestellt hatte, landete die 52-Jährige nun vor dem Strafrichter.
„Entschuldigung, ich hab‘ den Saal nicht gefunden“, gibt sich eine Angeklagte (52) vor Strafrichter Roman Weiß für ihre Verspätung reumütig – vorerst. Denn nur kurze Zeit später sucht sie nach Ausreden und streitet das ihr Vorgeworfene trotzig ab. Genau gesagt geht es darum, dass sie Pflege- und Hilfsdienste für eine 86-jährige Steirerin leistete und im Zeitraum von eineinhalb Jahren 11.000 Euro, die in mehreren Verstecken in der obersteirischen Wohnung aufgeteilt waren, mitgehen lassen haben soll.
„Ich war bei ihr im Geschäft einkaufen, und sie hat mich einmal gefragt, ob ich nicht einen Nebenjob für sie hätte. Als dann von heute auf morgen meine Mutter nach einer Operation sehr schlecht beisammen war, habe ich sie um Hilfe gebeten“, sagt die Tochter der betagten Bestohlenen.
„Ich habe nie Geld weggenommen“, behauptet die 52-Jährige, obwohl es sogar Tonbandaufnahmen gibt, in denen sie zugibt, etwas stibitzt zu haben. „Sie hat mich erpresst, deswegen hab‘ ich das gesagt“, pocht sie, um später doch zuzugeben: „Ja, ein, zweimal hab‘ ich schon was rausgenommen. Einmal 15, einmal 20 Euro.“
Trotz Diebesfallen leugnet Angeklagte
Dem Richter ist klar, dass das noch nicht alles gewesen sein kann. Denn: „Man hat Ihnen sogar Fallen gestellt, danach waren 200 Euro futsch! Die haben Sie kurz darauf sogar retour gegeben. Wenn ich jemandem nichts schulde, gebe ich ihm auch nichts, das macht doch keinen Sinn“, versucht er, die Steirerin zur Vernunft zu bringen. Doch: „Ich bleib‘ dabei, ich hab‘ nix gestohlen!“ Wieso sie dann sogar unentgeltlich Hilfsarbeiten angeboten hat? „Weil mir die alte Dame leid getan hat. Ein Schuldeingeständnis war das sicher nicht!“
Ich hab‘ meine Dienste unentgeltlich angeboten, weil mir die alte Dame leid getan hat. Ein Schuldeingeständnis war das aber sicher nicht!
Die Angeklagte
Als Erwachsenenvertreter Geld veruntreut
Denn es kommt noch eine Geschichte dazu: Sie soll nicht nur die betagte Frau bestohlen, sondern auch als Erwachsenenvertreterin Geld von ihrem Klienten veruntreut haben, sich davon Kleidung um über 2500 Euro, einen Fernseher und eine Waschmaschine gekauft haben. Am Bezirksgericht Liezen wurde ihr eine Diversion mit 2500 Euro Geldbuße angeboten. Doch die wurde nicht beglichen, daher wurde das Strafverfahren fortgesetzt. Auch diese Tat streitet sie vorerst ab – bis plötzlich doch ein leises „ja, ich war‘s“ aus ihr herausschnauft.
Lassen Sie in Zukunft Ihre Finger von Tätigkeiten mit betagten Menschen. Sie sind anfällig, zuzugreifen.
Richter Roman Weiß
Für Staatsanwalt Thomas Spiegl und Richter Roman Weiß besteht auch kein Zweifel an den Diebstahlhandlungen. Jedoch kann die angeklagte Summe von 11.000 Euro nicht nachvollzogen werden. Daher kommt sie glimpflich davon: mit zwei Monaten bedingter, nicht rechtskräftiger Haft. Zum Schluss noch ein Wort der Mahnung des Vorsitzenden: „Lassen Sie in Zukunft Ihre Finger von Tätigkeiten mit betagten Menschen. Sie sind anfällig, zuzugreifen.“ Sie nickt und verlässt schleunigst den Gerichtssaal.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.