Kommt im Ministerrat

Verbot für Heiraten unter 18 und Cousin-Ehe fix

Innenpolitik
24.05.2025 15:11

Die Bundesregierung schraubt am Bund der Ehe. Unter 18-Jährigen wird das Heiraten künftig ausnahmslos verboten. Ebenso untersagt wird die heftig umstrittene Cousin-Ehe. Am Mittwoch soll die Reform im Ministerrat beschlossen, das Gesetz dann gleich in den Nationalrat geschickt werden. 

Am Mittwoch will die Zuckerl-Koalition auf den Weg bringen, was Schwarz-Grün trotz gleich mehrerer politischer Willensbekundungen auch in den vollen fünf Jahren Amtszeit nicht gelungen ist. Die Eheschließung unter 18-Jähriger wird in Österreich verboten – ebenso die immer noch erlaubte Cousin-Ehe. Wie die „Krone“ erfuhr, soll das beim Ministerrat am Mittwoch beschlossen, der Gesetzesentwurf danach gleich in den Nationalrat geschickt werden. 

Ausnahme wird gestrichen
„Wer bleiben will, muss Teil werden – das gilt besonders beim Thema Ehe. In Österreich heiraten wir aus freiem Willen, nicht, weil es die Familie erwartet oder Traditionen es verlangen. Deshalb darf zukünftig erst ab 18 Jahren geheiratet werden. Ohne Ausnahme“, weiß die zuständige ÖVP-Ministerin Claudia Plakolm.

Zitat Icon

Minderjährige können die Folgen einer Ehe gar nicht realistisch einschätzen!

Claudia Plakolm, Integrationsministerin (ÖVP)

Bislang benötigten Jugendliche, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, eine Ehefähigkeitserklärung, um vor der Volljährigkeit heiraten zu können.  Personen ab 16 durften also dann auch heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt. Das muss es (ohne inhaltliche Prüfung) tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint. Nötig ist dafür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bei einer Verweigerung der Zustimmung wiederum kann das Gericht diese ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe dafür vorliegen. Eine rot-weiß-rote Sonderregelung, die nun ebenso wegfallen soll, wie die anderen Ländern längst verbotene Cousin-Ehe.

Mehr genetische Erkrankungen bei Cousin-Ehen
Die Wahrscheinlichkeit für genetische Erkrankungen bei Kindern aus Cousinen-Ehen ist doppelt so hoch. „In manchen muslimischen Ländern sind 6 von 10 aller Ehen Verwandtenehen. Solche Verhältnisse wollen wir in Österreich ganz bewusst verhindern. In der westlichen Welt sind es bisher weniger als ein Prozent“, heißt es aus dem Ministerium. In der katholischen Kirche war die Cousin-Ehe übrigens bereits verboten. Einzig der Papst kann weiterhin Ausnahmen machen.

Schwarz-Grün hatte eine ähnliche Reform noch vergangenen August angekündigt, im Oktober dann aber samt gegenseitiger Schuldzuweisungen wieder verworfen. 

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