Von ÖVP, SPÖ und FPÖ

Nationalrat bestellte wieder drei Volksanwälte

Innenpolitik
22.05.2025 15:37

Der Nationalrat hat am Donnerstag zwei neue Volksanwälte und eine neue Volksanwältin bestellt. Die SPÖ nominierte Bernhard Achitz, die ÖVP Gabriela Schwarz und die Freiheitlichen entsenden erstmals Christoph Luisser.

Während Achitz und Schwarz ihre Posten behalten, war Luisser zuvor Sicherheitslandesrat in Niederösterreich. Gegen die Bestellung des Trios stimmten die Grünen, die generell eine Änderung des Bestellungsprozesses fordern. Derzeit werden die Volksanwältinnen und Volksanwälte von den drei mandatsstärksten Parteien nominiert und vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt. Die Grünen sind dafür, dass die Parteien mehrere Personen vorschlagen, die sich dann einem Hearing stellen. Dann sollen die Bestqualifizierten gewählt werden.

Im Regierungsprogramm der neuen Koalition ist bereits eine solche verpflichtende Anhörung festgehalten. Demnach soll das Bestellverfahren überhaupt neu geprüft werden. Aus Zeit- und Budgetgründen sei das aber leider noch nicht geschehen, sagte NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos. Die entsprechende Gesetzesänderung werde in den kommenden Wochen auf den Weg gebracht.

Christoph Luisser
Christoph Luisser(Bild: krone.tv)

Lob für bisherigen Job
Für alle am Donnerstag bestellten Volksanwälte sowie die Volksanwältin gab es jedenfalls Lob. Luisser habe als Landesrat stets den Menschen und die Heimat in den Mittelpunkt seiner Arbeit gestellt, sagte der FPÖ-Abgeordnete Norbert Nemeth. Christoph Luisser war früher als Rechtsanwalt tätig und hat auch Erfahrung in der Volksanwaltschaft, als Referent des heutigen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ).

Luissers Vorgängerin Elisabeth Schwetz wurde erst im November 2024 zur Volksanwältin bestellt und kehrt jetzt in ihren Beruf als Bezirkshauptfrau in Wels-Land zurück. Schwarz sei eine „beharrliche Kämpferin“, die Missstände klar und sachlich benenne, sagte die Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP). Über Achitz sagte Bernhard Höfler (SPÖ), dass dieser ein ausgezeichneter Jurist sowie ausgewiesener Sozial- und Gesundheitsexperte sei.

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