Alle Strafen im Detail

Verbotene Spenden: Diese Parteien müssen blechen

Innenpolitik
19.05.2025 15:12

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat empfindliche Strafen gegen ÖVP, NEOS und Grüne vor allem wegen verbotener Parteispenden verhängt. Am schlimmsten traf es die Grünen, die über 100.000 Euro berappen müssen. Alle drei Parteien haben eine Beschwerde angekündigt.

Basis der Strafen ist ein Bericht des Rechnungshofs aus dem Vorjahr, der sich mit diversen Social-Media-Accounts in Regierungsbüros beschäftigte. Dass Mitarbeiter der Ressorts auch parteipolitischen Content verfassten, sah der RH als unzulässige Parteispende an. Dem schloss sich nun der UPTS an und verhängte die Bußen.

Nehammer-Seiten bringen 50.000 Euro-Strafe
Betroffen ist die ÖVP über die Social-Media-Aktivitäten des ehemaligen Bundeskanzlers Karl Nehammer. Hier stellt der Senat in seiner vorliegenden Entscheidung fest, dass es eine Übernahme von Personalkosten für die von der ÖVP als Medieninhaberin betriebenen Social-Media-Accounts durch den Bund gab. Diese unzulässige Spende wird mit 50.637 Euro bestraft. Noch einmal 6000 Euro kommen – in dem Fall an den oberösterreichischen ÖAAB – dazu, weil eine Spende verspätet gemeldet wurde.

Auch Kogler und Zadic betroffen
Dasselbe Delikt betrifft die Grünen Niederösterreich, die 7000 Euro an Pönale zu leisten haben. Bitterer sind die UPTS-Entscheidungen für die Partei bezüglich der Social-Media-Aktivitäten des früheren Vizekanzlers Werner Kogler und der ehemaligen Justizministerin Alma Zadic. 57.803 Euro werden für Kogler vorgeschrieben, 40.215 Euro für Zadic. Auch hier nimmt man eine unzulässige Spende aufgrund parteipolitischer Postings an.

Der ehemaligen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) werden 40.215 Euro vorgeschrieben.
Der ehemaligen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) werden 40.215 Euro vorgeschrieben.(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Auch Gemeinde Wien hat unzulässig „gespendet“
Betroffen sind auch die NEOS und zwar über den vormaligen Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr. Bei ihm wird eine unzulässige Spende der Gemeinde Wien in der Form der Übernahme von Personal- und Sachkosten für die Mitbetreuung der Social-Media-Accounts angenommen. Das Strafausmaß beträgt 70.956 Euro.

Einen Verstoß hatte der Rechnungshof auch beim burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) festgestellt, was dessen Facebook-Account angeht. Hier stellte der UPTS das Verfahren aber ein.

Gesetzliche Klarstellung geplant
Die SPÖ ist dennoch dabei, wenn es um eine Neuregelung der Vorschriften geht. Es handle sich um einen Bereich, der in Österreich gesetzlich nicht geregelt und bisher auch nicht abschließend ausjudiziert sei, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung der vier Parteien.

Zwischen „dieser unklaren rechtlichen Situation und den zeitgemäßen politischen Kommunikationspraktiken“ herrsche ein Graubereich, der durch die Rechtsauslegungen von Rechnungshof und UPTS potenziell auch weitreichende negative Konsequenzen auf sämtliche Ebenen über Landes- bis hin zur Gemeindeebene haben könne.

Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erlangen, habe die Bundesregierung schon vor längerem begonnen, eine klare, praxistaugliche und eindeutige Rechtsgrundlage zu erarbeiten. Auch die Grünen stünden für die Erarbeitung einer solchen zur Verfügung. Eine entsprechende Gesetzesinitiative solle möglichst zeitnah beschlossen werden.

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