Zum zweiten Mal verschwand im Mühlviertel ein auffälliger „Isegrim“, nachdem offizielle Abschussaufträge ergangen waren. Doch behördlich erlegt wurden sie nicht. Jetzt gibt’s eine neue Verordnung zur leichteren Entnahme und die erlaubt auch Hilfsmittel für die Jäger.
Was wurde aus dem „lästigen“ Wolf von Weitersfelden, der Mitte Mai dreimal hintereinander von Bauern verjagt werden musste? Er war nahe an Höfe gegangen, in Weiden „eingebrochen“ und mitten unter den Tieren gestanden. Als dann die offizielle Abschusserlaubnis kam, war der Wolf auf einmal ruhig und unauffällig. Nun ist er übrigens wieder offiziell geschützt, die Abschussfrist ist ausgelaufen. Ähnlich war es übrigens auch im März in St. Oswald bei Haslach gewesen. Auch hier hatte sich ein Wolf mehrmals sehr auffällig und ungeniert den Menschen genähert und war dann plötzlich unscheinbar, beziehungsweise verschwunden, nachdem der Abschuss angeordnet wurde.
Kalb und Schaf gerissen
„Eine Entnahmemeldung gab es in keinem der beiden Fälle“, heißt es aus dem Büro der zuständigen Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger, wo das Wolfsmanagement des Landes Oberösterreich angesiedelt ist. Derzeit wartet man etwa auf die DNA-Ergebnisse von Proben, die in Gutau und Sandl bei einem auf der Weide gerissenen Kalb und einem Schaf genommen wurden. Die Tiere waren binnen drei Tagen Anfang Juni offensichtlich von einem Raubtier getötet worden.
Die Verordnung, die seit Sommer 2023 in Kraft war, hat sich als wirksam und absolut notwendig erwiesen.
Michaela Langer-Weninger, Agrar-Landesrätin
Bild: MARGOT HAAG
Vergrämung nicht mehr nötig
Und in diesem Büro wird es künftig auch öfter Abschussbefehle für Wölfe in Oberösterreich geben. Denn kurz vor dem Auslaufen der im Jahr 2023 erlassenen Verordnung und kurz nach dem Herabsetzen der Schutzwürdigkeit des Wolfes in der EU, gibt es eine neue Regelung im Wolfsmanagement. Vor allem werden Risikotiere nicht mehr dadurch definiert, dass sie zweimal hintereinander von Menschen verjagt, genauer gesagt, vergrämt werden müssen, ehe sie zum Abschuss freigegeben werden dürfen. Jetzt reicht schon ein auffälliges Verhalten, das darauf hindeutet, dass ein Isegrim die Scheu vorm Menschen verloren hat. Überspitzt gesagt: Schaut ein Wolf einen Menschen „schief“ an, reicht es. Die Behörde muss aber weiterhin den Abschuss verordnen, die Frist beträgt weiterhin vier Wochen.
Mit Nachtsichtgerät auf „vogelfreie“ Isegrims
Da es inzwischen vier Rudel an der Grenze zu OÖ gibt, ist der Entnahme-Radius auf „bis zu“ zehn Kilometer definiert, das heißt, auch kleiner. Damit sollen andere Tiere geschützt werden. Und Jäger dürfen künftig bei Bedarf auch Nachtzielhilfen, Lichtverstärker oder Wärmebildgeräte einsetzen, um „vogelfreie“ Wölfe leichter ins Visier nehmen zu können.
Als der Wolf sich wieder in unser Land „schlich“, hörte ich bei Lokalaugenscheinen vor allem im Mühlviertel oder in der Pyhrn-Region stets die „3-S-Regel“: schießen, schaufeln, schweigen. So wollte man die Rückkehr des Isegrim ohne großen behördlichen Ärger verhindern und auch dem Strafrecht entkommen. Ich bin sicher, dass einige Tiere dieser Idee zum Opfer gefallen sind und auch noch fallen. Stoppen lassen sich so die Wölfe aber nicht.
Falls Sie zu jenen gehören, die die Wölfe zum Teufel wünschen, vergessen Sie also die 3-S-Lösung. Sie wird von einer ABC-Regel abgelöst: akzeptieren, beobachten, co-existieren.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.