169 Millionen Überstunden haben die Österreicher im Vorjahr (sieben Prozent weniger als 2023) geleistet. 42,5 Millionen davon, also jede vierte, haben die Beschäftigten jedoch nicht abgegolten bekommen, kritisiert die Arbeiterkammer. Das entspreche umgerechnet 80.000 Vollzeit-Jobs! Die Arbeitnehmervertreter verlangen ein schärferes Vorgehen dagegen.
„Die Arbeitsbereitschaft ist hoch, doch die Zahlungsmoral sinkt“, bringt es AK-Sozialexpertin Ines Stilling auf den Punkt. Wurden im Jahr 2020 im Schnitt „nur“ 14 Prozent der Überstunden nicht von Arbeitgeber abgegolten, stieg der Wert im Vorjahr auf 25 Prozent an. Bei Frauen wurde sogar ein Allzeithoch erreicht. 29,2 Prozent der Mehrarbeit blieb für das weibliche Geschlecht unbelohnt. Bei Männern liegt der Wert bei 23 Prozent (2020: 11,1 Prozent).
Knapp zwei Drittel (63 Prozent) der Überstunden entfallen auf Angestellte. Dahinter folgen mit 19 Prozent Beamte und Arbeiter (18 Prozent). Branchentechnisch gebe es keine Auffälligkeiten, die nicht bezahlten Überstunden verteilen sich über alle Bereiche relativ gleich. Im Handel gebe es allerdings lange Durchrechnungszeiträume, wodurch weniger „echte“ Über- bzw. Mehrstunden anfallen würden.
2,3 Milliarden Euro an fehlenden Einkommen und Steueraufkommen
Durch den „Lohnraub“, wie die AK formulierte, entgingen Staat und Arbeitnehmern in Summe rund 2,3 Milliarden Euro an Einkommen bzw. Steuern und Abgaben. Davon entfielen alleine 1,2 Milliarden Euro netto auf Löhne bzw. Gehälter, die den Beschäftigten zustehen. „Das ist doppelt bitter, weil dieses Geld für den privaten Konsum fehlt. Aber auch dem Staat entgehen Einnahmen, die angesichts der budgetären Lage dringend benötigt würden“, betont AK-Präsidentin Renate Anderl.
Ansprüche verjähren spätestens nach drei Jahren
Sie fordert, dass alle Überstunden abgegolten werden. Dazu müssten Gesetze verschärft werden. Konkret soll es etwa einen Strafzuschlag von 100 Prozent geben, wenn der Arbeitgeber Ansprüche vorenthält. Auch das Arbeitsinspektorat müsse personell besser aufgestellt und Verfallsfristen verboten werden.
Aktuell ist es so, dass Ansprüche wie Überstunden nach drei Jahren verjähren. „Im Arbeitsvertrag können kürzere Fristen, sogenannte Verfallsklauseln, vereinbart werden. Je nach Vereinbarung können so Ansprüche schon nach wenigen Monaten nicht mehr eingeklagt werden. Oft betragen diese Fristen zwischen 3 und 6 Monaten“, erklärt Ines Stilling.
Arbeitszeit aufzeichnen hilft im Streitfall
Da es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich der Auszahlung von Überstunden kommt, empfiehlt die AK eine genaue Aufzeichnung über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen.
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