Es war ein Video, das zwei Tage vor der Nationalratswahl im September des Vorjahres für Aufsehen sorgte. Ein ranghoher Jurist des Welser Magistrats wurde verdächtigt, während einer Hochzeit den Hitlergruß gezeigt zu haben. Jetzt ist auch aus juristischer Sicht die Sache erledigt.
Ein anonym zugesandtes Video von einer Hochzeitsfeier Ende Juni in Feldkirchen an der Donau in Oberösterreich ließ Polizei und Justiz aktiv werden. Einem hochrangigen Juristen des Magistrats Wels wurde vorgeworfen, die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben zu haben. Weiters soll er die „Ausländer raus“-Umdichtung des Gigi-D’Agostino-Hits „L‘Amour toujours“ sowie anstatt „Sing Hallelujah angeblich „Sieg Hallelujah“ gegrölt haben.
Zeugenaussagen waren entscheidend
Die Staatsanwaltschaft Linz stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Juristen nun aber ein, da von den Anwesenden niemand die Wiederbetätigungs-Vorwürfe bestätigen konnte. Und auch der verdächtigte Beamte hatte immer wieder gesagt, dass es „eine Tanzbewegung“ gewesen sei. Dass er dabei die Hand gehoben habe, sei auch Folge seiner Alkoholisierung gewesen.
„Versuch, Wahl zu beeinflussen“
Gleich nach Bekanntwerden des Videso hatte der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) argwöhnen lassen, dass dies ein Versuch war, die anstehenden Nationalratswahlen – das Video war am 27. September 2024, also zwei Tage vor dem Urnengang, auch der „Krone“ zugespielt worden – zu beeinflussen.
Im Stadtamt hatte man schon vorher von den Vorwürfen gewusst, das Verfahren eingestellt und gewartet, ob strafrechtlich etwas herauskommt. Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz hat sich das dann wohl nun auch erledigt.
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