Prozess in Feldkirch

Die Behörden über mehrere Jahre getäuscht

Gericht
15.03.2025 13:12
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Sechs Jahre lang hatte der Angeklagte Notstandshilfe bezogen und den Behörden Mieteinnahmen verschwiegen. Ein Fall fürs Landesgericht Feldkirch, wo der Prozess am Freitag über die Bühne ging.

Angeklagt ist der Spanien-Auswanderer wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Im Zeitraum 2014 bis 2020 hatte der gebürtige und bis vor zwei Jahren noch in Vorarlberg wohnhafte Mann 40.000 Euro Notstandshilfe bezogen. Wie sich herausstellte, zu Unrecht. Denn er hätte, wie auf den jeweils gestellten Anträgen explizit hingewiesen wurde, seine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben müssen.

Im Fall des Deutschen geht es um zwei Mietwohnungen in Meiningen, aus denen er 600 Euro monatlich lukriert. Im Prozess räumt der Beschuldigte seinen „Fehler“ zwar ein, gibt sich ansonsten jedoch unwissend. „Ich dachte, dass der Betrag unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt und somit nicht meldepflichtig ist.“ Nachdem ihm daraufhin die Notstandshilfe auf 450 Euro gekürzt worden sei, hätten er und seine Frau beschlossen, zu seiner pflegebedürftigen Mutter nach Spanien zu ziehen und die 24-Stunden-Betreuung zu übernehmen.

Lebt von den Zuwendungen seiner Mutter
Auch wenn der Angeklagte angibt, den Schaden wiedergutmachen zu wollen, bleibt offen, woher er die 40.000 Euro nehmen soll. „Ich selbst bin zu 60 Prozent Invalide und habe in Deutschland auch einen Antrag gestellt. Rente bekomme ich jedoch noch keine. Deshalb lebe ich von den Zuwendungen meiner Mutter.“

Trotz dieser Notsituation führt für Richterin Lisa-Sophia Huter kein Weg an einem Schuldspruch im Sinne der Anklage vorbei. Das rechtskräftige Urteil: vier Monate Haft auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe. Vom Verfallsbetrag wird abgesehen: „Sie sind geständig, reumütig und durch die Kürzungen der Notstandshilfe durch das AMS ist zumindest teilweise eine Schadenswiedergutmachung erfolgt“, begründet die Frau Rat das Urteil. Ehe sie die Verhandlung schließt, hält die Richterin dem Verurteilten noch einmal vor Augen: „Was Sie getan haben, ist ein Sozialbetrug und geht zulasten der Allgemeinheit. Das Geld haben schließlich andere für Sie bezahlt!“

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