Der FPÖ-Corona-Untersuchungsausschuss im Parlament muss trotz der gescheiterten blau-schwarzen Regierungsverhandlungen noch warten. Die Freiheitlichen haben den Antrag zwar schon fix und fertig in der Lade, sie haben auch ausreichend Abgeordnete für eine Einsetzung, sie müssen aber die etwaigen schwarz-roten Koalitionsgespräche abwarten.
Für die Einsetzung eines U-Ausschusses braucht es mindestens ein Viertel der Abgeordneten (46). Die FPÖ hat 57 Mandatare. Die Corona-Aufarbeitung war ein zentrales Wahlversprechen der Blauen, inklusive U-Ausschuss. Der Antrag dafür haben die Freiheitlichen fix und fertig in der Schublade.
FPÖ will ihr Pulver noch nicht verschießen
Die nächste Nationalratssitzung findet am 26. Februar statt. Nach Scheitern von Blau-Schwarz gab es unmittelbar Gerüchte, die FPÖ würde schon in der ersten Sitzung den Antrag einbringen. Nun, wo es möglicherweise zu neuerlichen Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ kommt, müssen die Blauen auf die Pause-Taste drücke.
Bei Neuwahlen müsste U-Ausschuss gleich wieder beendet werden
Sollte es zu keiner ÖVP-SPÖ-Regierung kommen, sondern zu Neuwahlen, müsste der U-Ausschuss gleich wieder beendet werden. Das Verfahrensrecht sieht vor, dass Untersuchungsausschüsse spätestens drei Monate vor eine Nationalratswahl enden müssen, damit sie nicht zu einer Wahlkampfbühne verkommen. Es macht aus Sicht der Freiheitlichen also keinen Sinn, jetzt schon den Ausschuss zu beantragen.
Bei den blau-schwarzen Verhandlungen war der Corona-U-Ausschuss ein heißes Theme, weil ihn die ÖVP unter keinen Umständen akzeptiert hätte. Das hat VP-Chef Christian Stocker von Beginn an gesagt. Als Kompromiss war offenbar eine Untersuchungs-Kommission vorgesehen. Das deutet zumindest der Wiener FP-Chef Dominik Nepp in einer Diskussionsrunde bei krone.tv.
Bei FPÖ-Anhängern in der Szene der Coronamaßnahmengegner sorgten diese Aussagen umgehend für Empörung. Die FPÖ argumentiert, als Regierungspartei müsse man nicht zwingend einen parlamentarischen U-Ausschuss einsetzten, weil man auch so an die Ministeriumsunterlagen käme. Es sei also egal, in welcher Form die Aufklärung passiere. Hauptsache, sie finde statt.
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