"Kein Ausverkauf"

Staatsbürgerschaft: Neuregelung im NR beschlossen

Österreich
04.07.2013 21:27
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und des Team Stronach ist am Donnerstag, dem vorletzten Plenumstag vor der Sommerpause, das neue Staatsbürgerschaftsrecht im Nationalrat beschlossen worden. FPÖ, Grüne und BZÖ waren aus unterschiedlichen Gründen dagegen. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz versicherte, dass die Reform keinen "leichtfertigen Ausverkauf" der österreichischen Staatsbürgerschaft bringen werde - aber eine Reihe von Verbesserungen.

Gut integrierte Fremde bekommen künftig früher die Staatsbürgerschaft. Bei hervorragenden Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem zivilgesellschaftlichem Engagement ist eine Einbürgerung bereits nach sechs statt bisher nach zehn Jahren möglich. Für die Einbürgerung nach sechs Jahren werden künftig Deutschkenntnisse auf Maturaniveau in einer Fremdsprache verlangt. Als sehr gute Integration wird z.B. dreijährige Tätigkeit in einem Sozialberuf erachtet oder besonderes zivilgesellschaftliches Engagement, etwa auch Tätigkeit im Elternverein oder Betriebsrat.

Gewisse Lockerungen bringt die Novelle zudem bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss der gesicherte Lebensunterhalt in 36 Monaten binnen sechs Jahren nachgewiesen werden. Für Behinderte oder schwer kranke Zuwanderer gibt es Erleichterungen.

Während Kurz betonte, dass die Staatsbürgerschaft dennoch "ein hohes Gut" bleibe, befürchtet die FPÖ, dass Staatsbürgerschaften damit einfacher, schneller und häufiger vergeben werden. Die Grünen beklagten hingegen, dass viele Baustellen offen bleiben. So sind ihnen etwa die Einkommensgrenzen nach wie vor zu hoch. Für gänzlich überflüssig hält unterdessen das BZÖ die Regelung, sie werde keine wesentlichen Integrationsfortschritte bringen.

Pflege: Karenz und Teilzeit beschlossen
Mit breiter Zustimmung - auch von der Opposition - waren zuvor zwei wichtige Gesetze für den Pflegebereich beschlossen worden: einerseits die Verlängerung des Pflegefonds und andererseits die Möglichkeit einer Pflegekarenz- bzw. -teilzeit. Sozialminister Rudolf Hundstorfer frohlockte: "Es gibt keinen Stillstand, es gibt nur Fortschritt. Wir nähern uns all dem, was wir uns vorgenommen haben."

"Wir haben 5,15 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die im Juni Pflegegeld bezogen haben. Es gibt kein anderes Land in Europa mit einem so hohen Prozentsatz an Pflegegeld-Beziehern", erklärte der Sozialminister.

Die Änderungen des Pflegefondsgesetzes umfassen laut Hundstorfer eine Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016 in der Höhe von zusätzlich 650 Millionen Euro und Förderungsmöglichkeiten für innovative Projekte in diesem Bereich. Letzteres bedeute "erhöhte Transparenz von Pilotprojekten und deren Umsetzung".

Hundstorfer: "Schritt Richtung Harmonisierung"
Da die Bundesländer ihre Pflegepolitik unterschiedlich gestalten, variiert beispielsweise die Höhe des Selbstbehalts bei Ansprüchen von Pflegeleistungen. Mit dem Beschluss vom Donnerstag sieht der Minister aber einen Schritt "Richtung Harmonisierung" gesetzt.

Der hohe Prozentsatz an Pflegegeld-Beziehern ist für Hundstorfer ein eindeutiges Erfolgsmerkmal der österreichischen Pflegepolitik: "Das ist das Ergebnis unseres siebenstufigen Systems, eines monatlichen Wachstums und eine höhere Zahl an Abgängen als Zugängen. Das zeigt: Das System entwickelt sich gut weiter. Wir können stolz auf das sein, was wir in 20 Jahren in der Pflege geschaffen haben."

Bei der Pflegekarenz gab es aber auch kritischere Töne. So stellte für Wolfgang Katzian, Chef der Gewerkschaft der Privatangestellten, die Tatsache, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Pflegekarenz gibt, einen Wermutsropfen dar.

Maximal drei Monate Anspruch auf Karenz und Teilzeit
Die Karenz ist bis zu drei Monate möglich. Für die Job-Unterbrechung ist ein einkommensabhängiges Karenzgeld (in Höhe des Arbeitslosengelds, maximal 1.400 Euro monatlich) vorgesehen. Daneben wird auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen, die ebenfalls maximal drei Monate in Anspruch genommen werden kann. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden.

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