Die zum Großteil auf Bewährung bedingt nachgesehenen Strafen bleiben damit bestehen, die Berufungen wurden abgeweisen.
Einer der damaligen Rädelsführer, der ebenso wie der ehemalige Ultras-Capo Oliver P. vom Erstgericht 14 Monate unbedingt erhalten hatte, blieb allerdings der Verhandlung im Justizpalast fern. In seinem Fall muss damit zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, ob es beim festgelegten Strafausmaß bleibt.
In einem weiteren Fall hatte sich das Rechtsmittel des Berufungswerbers erübrigt, da dieser - eine Randfigur in dem Verfahren - mittlerweile verstorben ist.
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