Wie das deutsche IT-Portal "Golem" berichtet, hatte die Internetseite MyVideo, ein Tochterunternehmen des ProSiebenSat.1-Konzerns, wegen der Software geklagt. Die Software sei urheberrechtlich unzulässig, zitiert die Website die Anwaltskanzlei, die in dem Fall als Abmahner aktiv war. Die Software umgeht nach Ansicht des Gerichts technische Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts.
Schon das zweite Verbot derartiger Software
Momentan handle es sich um eine einstweilige Verfügung, es sei jedoch davon auszugehen, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden würden. In einem ähnlichen Verfahren der Streaming-Plattform MyVideo wurde vom Landgericht München schon 2012 eine ähnliche Software verboten, heißt es vonseiten der Anwaltskanzlei.
Zum Prozess kam es damals wie heute, weil die Videoplattform ihre Streams eigentlich nur verschlüsselt sendet, die nun verbotene Software die Verschlüsselung jedoch umgeht und so das Speichern von MyVideo-Inhalten ermöglicht. Dass das Verbot der Software in Deutschland ihre Verbreitung verhindern kann, darf allerdings angezweifelt werden. Über ausländische Server, die nicht unter deutsches Recht fallen, könnte JDownloader 2 weiterhin zum Download angeboten werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.