Zwei Schüsse fielen am Nachmittag in der Nähe der U-Bahn-Station Schweglerstraße im 15. Bezirk. Ein schief gelaufener Drogendeal, wie sich später herausstellte – mit einem lebensgefährlich Verletzten. Der saß nun wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes im Wiener Landl vor Geschworenen und muss zwölf Jahre nicht rechtskräftig in Haft.
Ein Drogendeal, wie er sich wohl zigfach täglich in Wien abspielt – das war zumindest die Ausgangssituation, die für einen 31-Jährigen im 15. Bezirk fatal endete. „Irgendwann am 1. Mai 2024 am Nachmittag liegt mein Mandant am Boden und stirbt“, fasst Anwalt David Jodlbauer zusammen. Nur notfallmedizinische Maßnahmen können das Leben des gebürtigen Burgenländers retten – er erlitt einen Lungendurchschuss.
Von der Intensivstation in die U-Haft
Im Wiener Landesgericht tritt er im Prozess wegen versuchten Mordes jedoch nicht als Opfer auf, sondern als Angeklagter. Denn den beinahe tödlichen Schuss habe er sich selber zugefügt. In Tötungsabsicht gegenüber seines Kontrahenten klagt die Staatsanwaltschaft an.
Das hat sich aufgeschaukelt. Der Angeklagte wurde immer aggressiver. Er hat zu der Drogenübergabe eine Pistole mitgenommen.
Staatsanwältin im Wiener Landesgericht
Zusammen mit zwei weiteren Freunden wollte der 31-Jährige am 1. Mai 2024 nahe der U-Bahn-Station Schweglerstraße Kokain kaufen. Bei der Geldübergabe war man sich mit dem ebenfalls dreiköpfigen Gegenüber aber uneinig. Zuerst das Geld, dann die Drogen oder zuerst die Drogen und dann das Geld. „Das hat sich aufgeschaukelt. Der Angeklagte wurde immer aggressiver. Er hat zu der Drogenübergabe eine Pistole mitgenommen“, schildert die Staatsanwältin.
Wer hat wann geschossen?
Diese habe der Arbeitslose laut Anklage dann auch gezogen. Was ein Handgemenge ausgelöst haben soll – bei dem schließlich zwei Schüsse fielen. An die sich der Burgenländer aber nicht mehr erinnern will. Er wisse lediglich, dass ihn sein Kontrahent im Schwitzkasten hatte und er letztlich auch zur Waffe griff. „Meine Absicht war, dass sie sich erschrecken und sich schleichen“, gibt er vor den Geschworenen an.
Die in dem Prozess eine denkbar schwierige Aufgabe haben. Denn selbst die Angaben der einzelnen Zeugen weichen voneinander ab. Sie seien sich nicht mehr sicher, wann die Pistole ins Spiel gekommen ist. Oder wer sie wann in der Hand hatte ... Fakt ist: Nur die DNA des Angeklagten wurde am Abzug der Pistole gefunden.
„Hat eine exzessive Sucht nach Waffen“
Neben dem schwerwiegendsten Vorwurf, dem versuchten Mord, wirft die Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen auch ein versuchtes Verbrechen nach dem Suchtgiftgesetz, schwere Nötigung, einen versuchten Einbruchsdiebstahl in ein Waffengeschäft und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. „Er hat eine exzessive Sucht nach Waffen. Er hat das krankhafte Bedürfnis, Schusswaffen zu besitzen. Er hatte sogar ein kleines – eher mittelgroßes – Waffenarsenal zu Hause“, erklärt die Anklägerin. Trotz eines Waffenverbots, das seit seinem 17. Lebensjahr gegen ihn aufrecht ist.
Wegen der Liste an Delikten verurteilen die Geschworenen den gebürtigen Burgenländer zu zwölf Jahren Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Angeklagten außerdem eine Persönlichkeitsstörung, die ihn gefährlich macht. Er wird deswegen auch in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.
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