Ein tragisches Ende nahm der Seitensprung eines verheirateten Kärntners – denn sein junger Partner starb laut Anklage bei intimen Fessel- und Würgespielen. Die Verantwortung dafür soll sein Geliebter tragen. Am Mittwoch startet in Klagenfurt der Prozess gegen den Familienvater, dem bis zu drei Jahre Haft drohen.
Aus einer heimlichen Liebensnacht mit speziellen sexuellen Neigungen wird ein Strafprozess: Ein 64-jähriger Kärntner muss Richter Oliver Kriz nun erklären, warum sein Freund das letzte Zusammentreffen vergangenen Herbst nicht überlebt hat.
Geknebelt unter Bettlaken gefunden
Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt den unbescholtenen Mann wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, nachdem der 37-jährige Geliebte des verheirateten Familienvaters nach heftigen Liebesspielen tot mit einem Knebel und dem Gesicht nach unten auf einem Plastikbettlaken gefunden worden war. Die Ermittlungen führten rasch zu dem älteren Bekannten.
Diesem wird nach den Ermittlungen im Strafantrag „Außerachtlassung der für die Durchführung solcher Sexualpraktiken notwendigen Sorgfalt“ vorgeworfen – unklar ist allerdings, ob das Opfer bei einem Würgespiel erstickte oder ohnmächtig wurde und überhaupt erst später durch Sauerstoffmangel im Gehirn verstarb.
Pikant, selten und kompliziert
Der Fall ist nicht nur extrem selten und sehr pikant – sondern auch rechtlich komplex. Denn der erfahrene Richter Kriz war bereits der Ansicht, dass ein derartiger Unfall im Sinne der „Mosaik-Theorie“ mit vielen kleinen Unvorhersehbarkeiten keine grobe Fahrlässigkeit darstelle und damit nicht er am Landesgericht, sondern das Bezirksgericht Klagenfurt zuständig sei. Doch das Oberlandesgericht Graz entschied, dass der Prozess doch wie geplant stattfinden müsse, da der Strafantrag dem Angeklagten und seinem Verteidiger Hans Toriser bereits zur Stellungnahme übermittelt worden war.
Wie diese aussieht, dürfte angesichts der Umstände rund um Todesart, -zeitpunkt und der Möglichkeit eines autoerotischen Unfalles spannend werden – es drohen drei Jahre Haft.
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