Buchhändlerin Ulrike Schachinger konnte sich bei dem tödlichen Gewölbeeinsturz in Schärding (OÖ) – zwei junge Arbeiter (23) verloren dabei ihr Leben – retten und jetzt dank großer Hilfsbereitschaft ihr Geschäft an einem neuen Standort wiedereröffnen. Auch die damals evakuierten Mieter bekamen Unterstützung.
„Es hat irrsinnig getuscht, wie bei einer Explosion, den Staub hat es hineingedrückt.“ So beschreibt Ulrike Schachinger (53), was am 3. September in dem alten Gebäude in der Schärdinger Silberzeile passiert war, in dem sie seit mehr als 19 Jahren mit ihrer Buchhandlung eingemietet war.
Zwei Decken eingestürzt
Bei Sanierungsarbeiten im Haus waren, wie berichtet, zwei Decken eingestürzt. Schachinger und ihre Kunden konnten sich ins Freie retten. Anfangs realisierten sie das Ausmaß der Tragödie noch gar nicht: „Eine Kundin hat noch gesagt, sie kommt in ein paar Stunden wieder“, erzählt die Buchhändlerin.
Erst allmählich wurde klar, welch schrecklicher Unfall passiert war: Zwei syrische Arbeiter (23) wurden unter den Trümmern verschüttet, sie konnten später nur mehr tot geborgen werden. Das Gebäude ist nach wie vor gesperrt und wird voraussichtlich teilweise abgetragen.
„Es haben so viele geholfen“
So tragisch das Unglück war, so groß war die Hilfsbereitschaft danach: „Die Gemeinde hat sofort geschaut, welcher neue Standort für meine Buchhandlung infrage kommt“, sagt Schachinger. „Es haben so viele Freunde und Stammkunden beim Ausräumen und Bücher putzen geholfen, ich kann gar nicht oft genug Danke sagen.“ Am Montag konnte Schachinger ihr Geschäft am neuen Standort in der Lamprechtstraße in Schärding eröffnen. Viele kamen gleich am ersten Tag wieder zu „ihrer“ Händlerin.
Evakuierte Mieter bekamen Gemeindewohnungen
Auch die Mieter jener vier Wohnungen, die infolge des Einsturzes geräumt werden mussten, erfuhren viel Unterstützung. „Sie haben für den Umzug einen Tag lang ein Fahrzeug und einen Mitarbeiter der Stadt bekommen“, sagt Bürgermeister Günter Streicher (SPÖ). „Zwei Parteien haben eine Gemeindewohnung bekommen, die anderen sind woanders untergebracht.“
Bisher ist die rechtliche Aufarbeitung nicht abgeschlossen. Gegen den mit den Sanierungsarbeiten beauftragten Bauunternehmer sowie den Hauseigentümer laufen Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung – es gilt die Unschuldsvermutung.
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