Die Staatsanwaltschaft Wels hat nun in der Causa Lisa-Maria Kellermayr (36) eine Anklageschrift gegen einen 61-jährigen Deutschen eingebracht. Er soll die Ärztin mit mehreren Schreiben in den Tod getrieben haben. Dem Mann wird das Verbrechen der gefährlichen Drohung angelastet. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.
Der Angeklagte soll die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr in vier E-Mails und drei Messenger-Dienst-Nachrichten im Zeitraum zwischen Februar und Juli 2022 gefährlich mit einer Verletzung an Freiheit, Ehre bzw. dem Vermögen bedroht haben, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen.
„Volkstribunal“
Beispielsweise kündigte er an, sie vor ein noch einzurichtendes „Volkstribunal“ zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ zu bringen. In der Nacht zum 29. Juli 2022 nahm Kellermayer sich im Alter von nur 36 Jahren bedauerlicherweise in ihrer Ordination in Seewalchen am Attersee das Leben.
Unverzüglich nach dem Suizid wurden von der Staatsanwaltschaft Wels und einer eigens eingerichteten polizeilichen Arbeitsgruppe umfangreiche und länderübergreifende Ermittlungen zur Aufklärung des Tatverdachts und zur Abklärung der näheren Ursachen der Selbsttötung.
Psychiatrisches Gutachten
Die sichergestellten Abschiedsbriefe von Kellermayr sowie das forensisch-psychiatrische Gutachten sollen indizieren, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten Nachrichten für den Suizid der Ärztin mitursächlich waren.
Laut Sachverständigen habe er auch damit rechnen müssen, dass seine Drohungen beim Opfer zu psychischen Instabilitäten, Verängstigung und in weiterer Folge zur Selbsttötung führen könnten.
Einschlägig amtsbekannt
Der Angeklagte ist in Deutschland bereits einschlägig amtsbekannt. Er gibt zu, die Nachrichten verfasst und an Kellermayr geschickt zu haben. Allerdings bestreitet er, dass er sie auf die Weise absichtlich in den Tod getrieben haben wollte. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
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