Schockvideo im Prozess

Raubopfer (12) entpuppt sich als Gewalttäter

Gericht
16.07.2025 20:00

Zwei 14-Jährige sind im Landl wegen Raubes an einem damals zwölfjährigen Schulkollegen angeklagt. Dieser weiß als Zeuge die Vorteile seiner Unmündigkeit auszuspielen, wenngleich er selbst kein unbeschriebenes Blatt ist. „Ich bin das Opfer“, sagt der zierliche Gymnasiast zur Richterin und patzt die beiden Strafmündigen gekonnt an. Doch ein Video spricht Bände.

Das Opfer kommt im Landl in den Gerichtssaal und beginnt – höflich und eloquent– seine Geschichte zu erzählen. Zum Tatzeitpunkt war der zierliche Bub, der den Stimmbruch noch vor sich hat, gerade einmal zwölf Jahre alt. Zwei 14-Jährige, die er aus der Schule kannte, sollen ihn in einen Wiener Park gelockt, dort mit Messern bedroht und ausgeraubt haben. Die Beute: 15 Euro. Beinahe hätte man dem Gymnasiasten die Geschichte zur Gänze abgekauft. Wäre da nicht dieses Video ...

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Sie sind strafunmündig, daher kann Ihnen nichts passieren. 

Die Richterin zu dem Opfer, das selbst kein Unschuldslamm ist.

Kniendem wuchtig ins Gesicht getreten
Dieser nur ein paar Sekunden kurze Clip, der eine völlig andere Seite des unmündigen „Opfers“ zeigt. Zu sehen ist der Bub, wie er einem Jugendlichen, der vor ihm knien muss, ein Messer vors Gesicht hält. Und dabei schreit: „Mach das nie wieder, verstanden?“ – „Ja. Ich hab‘s verstanden“, antwortet der Bedrohte mehrfach mit verängstigter Stimme. Ehe ihm der als Zeuge so harmlos wirkende Schüler zuerst mit der Faust auf die Nase schlägt, ihm dann mit voller Wucht ins Gesicht tritt. „Sie sind noch nicht strafmündig, daher kann Ihnen nichts passieren“, sagt die Richterin, als sie ihn auf das Video, das in dem Gymnasium die Runde machte und so auch zur „Krone“ gelangte, anspricht. Die Szene ist schauderhaft.

Dass ihm (noch) nichts passieren kann, das dürfte dem jungen Zeugen bewusst sein. Breit holt er mit Vorwürfen gegen die zwei 14-jährigen und somit strafmündigen Mitschüler aus. Ja, er habe ein Messer dabeigehabt, als er in den Park gelockt wurde. Aber die beiden Angeklagten hätten ihre Messer zuerst gezückt. „Gib mir alles, was du hast, sonst stech ich dich ab“, soll der Erstangeklagte dann zu ihm gesagt haben. 

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Es war eine völlig sinnlose Aktion. 

Maximilian Lohsmann verteidigt den Erstangeklagten.

Das regenbogenfarbige Butterflymesser
Die Messer bestreiten die Angeklagten vehement. Dass er den Zwölfjährigen, mit dem er am Schulgang einen Disput gehabt haben dürfte, im Park verprügelt hat, bestätigt der von Maximilian Lohsmann verteidigte Schüler. Als der Zwölfjährige dann zu ihm sagte: „Ich geb dir 15 Euro. Aber hör auf“, habe er das Geld genommen und von dem Mitschüler abgelassen.

Ein Raub, wie die Staatsanwältin feststellte. Den der 14-Jährige so begründete: „Dass ich das Geld genommen habe, bereue ich sehr. Das war ein Fehler. Aber ich wollte nicht so enden wie die anderen. Ich wusste ja, dass er viele bedroht.“ Für die laut Anwalt Lohsmann „völlige sinnlose Aktion“ setzt es für den Erstangeklagten zehn Monate bedingt, nicht rechtskräftig.

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Der Zeuge hat noch einen weiten Weg vor sich. 

Anwalt Ernst Schillhammer vertritt den Zweitangeklagten.

Der Zweitangeklagte, der bei der Schlägerei dabei war und von Anwalt Ernst Schillhammer vertreten wird, wird freigesprochen. Das regenbogenfarbene Butterfly-Messer, mit dem der Zwölfjährige bedroht worden sein will, gab es „nur“ in einer Snapchat-Nachricht. Die Mutter hatte es weit vor dem Tattag bei ihrem Sohn gefunden und konfisziert. Schillhammer spricht am Schluss der Verhandlung aus, was sich wohl einige im Saal denken: „Der Zeuge hat noch einen weiten Weg vor sich.“

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