Seit 1. Jänner 2024 ist das neue Krisensicherheitsgesetz in Kraft – unter anderem wurde darin eine Stelle für einen eigenen Sicherheitsberater für die Regierung geschaffen. Doch auch nach mehr als einem halben Jahr ist der Posten noch unbesetzt ...
„Zur gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen Resilienz“ sollte laut Bundesgesetz ein eigener Krisensicherheitsberater und ein Stellvertreter bestellt werden. Keine unbedeutende Aufgabe, bedenkt man die aktuelle Kriegssituation in Europa und im Nahen Osten – nur gibt es noch niemanden, der den oben genannten Aufgaben nachkommt, der Posten ist nämlich noch immer unbesetzt.
Jenem Berater obliegt die Leitung des Beratungsgremiums im Krisenfall, er muss regelmäßig die Sicherheitslage in Österreich prüfen und Berichte vorlegen. Seit Anfang des Jahres ist das Bundeskrisensicherheitsgesetz (B-KSG) in Kraft, die Bewerbungsfrist für die offene Stelle endete am 8. Jänner, am fehlenden Interesse liegt es wohl kaum – warum gibt es also noch keinen Regierungsberater?
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