Endlich kommt die erste Version des „Rechtsanspruchs auf Vermittlung auf einen Kinderbetreuungsplatzes“. Vorerst in vier Pilotregionen in Tirol nimmt das Projekt Fahrt auf. Dafür wurden drei neue Mitarbeiter beim Land eingestellt, die das Ganze koordinieren sollen.
Es war das große Versprechen der Tiroler Landesregierung, als sie ihr Koalitionsprogramm vorstellte: „Die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf leistbare, ganztägige und ganzjährige Kinderbetreuung. Zunächst ab dem 2. Lebensjahr.“
Mittlerweile wurden die Ambitionen etwas zurückgefahren, aus dem Recht auf Kinderbetreuung wurde das Recht auf Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes, von ganztägig und ganzjährig ist nichts mehr zu lesen und aus dem zweiten Lebensjahr wurde der zweite Geburtstag – klingt ähnlich, ist jedoch ein Jahr Unterschied. Neu heißt es jetzt: „Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes für alle Kinder ab dem zweiten Geburtstag“.
Im Rahmen der Pilotphase können wir das geplante Recht auf Vermittlung eines Platzes erstmals testen.
LR Cornelia Hagele (ÖVP)
Welche Orte in Tirol betroffen sind
Und dieses Recht kommt diesen Herbst in einzelnen Pilotregionen in Tirol. Dazu holt sich LR Cornelia Hagele (ÖVP) drei Personen, die die Koordination übernehmen, ins Haus. Anfang August nehmen sie ihre Tätigkeit auf und betreuen die Pilotregionen „Planungsverband Wattens und Umgebung gemeinsam mit der Gemeinde Weer, Stadtgemeinde Schwaz und Gemeinde Vomp“, „Planungsverband Lienzer Talboden“ und „Planungsverband Tannheimertal, Reuttener Talkessel und Zwischentoren“.
Offizieller Start im Jahr 2026 und Gesetzesnovelle
Die Koordinatoren unterstützen die Eltern beim Anmeldeprozess und koordinieren die Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen in der jeweiligen Pilotregion. Steht der gewünschte Platz nicht zur Verfügung, für den sich die Eltern beworben haben, vermitteln sie einen passenden Platz im Wohnort, in der Region oder entlang beziehungsweise am Arbeitsort der Eltern.
Auch Gemeinden werden von den Koordinatoren beraten. In einem nächsten Schritt sollen Betriebs- und Elternbeiträge harmonisiert und damit das Ziel von landesweit leistbaren Beiträgen für Eltern, Erhalter und Gemeinden bis 2026 umgesetzt werden. Das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz wird 2026 umfassend novelliert.
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