Ende März klebten vier Klimaschützer auf der Salzburger Staatsbrücke. Diese Aktion war jetzt am Montag Thema im Landesverwaltungsgericht.
Drei der vier Aktivisten haben nämlich Beschwerde gegen den Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft eingelegt – deshalb musste sich am Montag das Landesverwaltungsgericht in Salzburg mit den Klimaschützern befassen. Rechtlich geht es um das Versammlungsrecht, moralisch um den Klimawandel. Das fällt im Verhandlungssaal 4 mit einigen Klima-Botschaften auf: „Versammlungen, die nicht stören, werden nicht gehört“, erklärte eine Aktivistin, die noch am Vormittag ein ähnliches Verfahren in Wien hatte.
Über Chatgruppe von Aktion erfahren
Eine andere sagt: „Mir sind die zukünftigen Generationen wichtig.“ Und einer der drei, ein Wissenschafter, wollte „die Klimaproteste unterstützen“. Sie alle hatten über eine Chatgruppe von der Klebe-Aktion erfahren und sich an jenem 29. März frühmorgens nahe der Staatsbrücke getroffen. Wer den Plan für die unangemeldete Versammlung hatte? Wer den Kleber mit hatte? Wer die Transparente? An diese Dinge konnte sich keiner erinnern. Eine Aktivistin meinte: „Ich habe fast immer einen Kleber dabei.“
Die Klebe-Aktion hatte damals immensen Stau in der Innenstadt ausgelöst, berichtet ein Beamter im Zeugenstand. Nach einer Stunde war die illegale Versammlung aufgelöst. Der Strafbescheid dafür sei laut dem Juristen der Aktivisten aber rechtlich unrichtig. Wie es das Gericht sieht, klärt sich erst in den nächsten Wochen.
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