Ab September kann jeder ziemlich einfach sein eigenes Balkonkraftwerk anbringen. ÖVP und Grünen haben mit den Stimmen von SPÖ und Neos eine entsprechende Änderung im Wohnungseigentumsgesetz beschlossen. Nur die FPÖ war dagegen.
Im Konkreten gilt die für die Anbringung der Photovoltaik-Anlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümer schon dann als erteilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen haben. Davon umfasst sind Kleinsterzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdocke angesteckt werden können.
Nachbarn und Wohnungseigentümer haben sich oft quergelegt
Bis jetzt war es so, dass man auf die Zustimmung der anderen waren musste, bis man die Anlagen anbringen durfte. „Es ist leider oft vorgekommen, dass sich Wohnungseigentümer schlicht nicht gemeldet oder Widerspruch aufgrund von Befindlichkeiten eingelegt haben. Das hat ausgereicht, um die Anlage zu verhindern“, erklärt der grüne Energiesprecher Lukas Hammer, auf den die Initiative zurückgeht.
„Viele Menschen haben uns in den letzten Jahren geschrieben, weil sie von ihre Nachbarn beziehungsweise Miteigentümern zur Verzweiflung gebracht wurden, die die Anlagen einfach nicht sehen wollten oder sonst aus einer reinen Befindlichkeit ihre Zustimmung verweigert haben“, so Hammer. Über eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz haben wir das jetzt geändert. „Die Nachfrage nach Sonnenkraftwerken ist so groß wie noch nie. Ich bin sehr froh, dass wir mit diesen Erleichterungen bei Balkonkraftwerken den nächsten Turbo für den Photvoltaik-Boom, die Energiewende und den Klimaschutz beschließen.“
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