Nach ihrer Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung bringt nach der Bundespartei auch der ÖVP-Bauernbund eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) ein. Die Argumentation klingt ebenfalls ähnlich.
Wie Bauernbund-Direktor David Süß am Freitag in einer Aussendung erklärte, sei das Vorgehen Gewesslers „beispiellos und zeugt von absoluter Skrupellosigkeit“.
Die Umweltministerin habe sich über den innerstaatlichen Konsens und die Bundesländer hinweggesetzt und stelle „ihre persönliche Meinung über die Verfassung“. Damit habe sie nicht nur einen „Rechts-, sondern auch einen massiven Vertrauensbruch begangen“, so Süß.
Bauernbund sieht „unausgegorenes Gesetz“
Gewesslers Ja zum „umstrittenen EU-Renaturierungsgesetz“ könne man nicht ohne weiteres stehen lassen, so Süß, der die Bauern als „Erstbetroffene dieses unausgegorenen Gesetzes“ sieht. Insgesamt sei jedoch die gesamte Bevölkerung von den Auswirkungen umfasst. Dem Gesetzesvorschlag „mit ungewissen Auswirkungen zuzustimmen“, sei verantwortungslos gewesen.
Die schwarze Bundespartei hatte bereits am Vortag ihre angekündigte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Gewessler selbst hatte sich davon unbeeindruckt gezeigt. Sie habe dem Renaturierungsgesetz rechtskonform zugestimmt und sehe daher allfälligen rechtlichen Schritten „sehr gelassen“ entgegen.
Gemeinden wollen 100-Prozent-Finanzierung
Auch wenn die Details zur Umsetzung der Renaturierungs-Verordnung noch nicht klar sind, hat der Gemeindebund am Donnerstag vorsorglich betont, dass die Gemeinden die Kosten dafür nicht übernehmen können. Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl verlangte in einer Aussendung vielmehr „eine 100-prozentige-Finanzierung durch das Klimaschutzministerium“.
Die Volkspartei kritisierte zuletzt immer wieder, dass durch die EU-Verordnung die Stilllegung von agrarischen Flächen zu befürchten sei. Die Argumentation: weniger Fläche, weniger Produktion, höhere Lebensmittelpreise. Ein „Krone“-Check des Gesetzes zeigt, dass die heimische Ernährungssicherheit durch das Renaturierungsgesetz nicht gefährdet wird. Staatliche Enteignungen von Agrarflächen sind ebenfalls nicht vorgesehen.
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