Der Oberösterreicher (22) wurde nach langem Leugnen und mehreren Verhandlungstagen mithilfe einer DNA-Spur überführt. Seinem stark betrunkenen Opfer hatte er vor einem Bierzelt aufgelauert und es unter Drogen gesetzt. Das Urteil – eine langjährige Haftstrafe – ist noch nicht rechtskräftig.
Rund eineinhalb Jahre sind seit jenem schrecklichen Abend vergangen, der das Leben einer damals erst 16-jährigen Welserin für immer veränderte. Am 6. April 2024 hatte das Mädchen im Bierzelt mit Freunden auf einem Volksfest in Wels (OÖ) gefeiert. Irgendwann ging sie vor das Zelt hinaus, um frische Luft zu schnappen. Doch dort lauerte ihr ein 22-Jähriger auf, der bereits im Zelt ein Auge auf sie geworfen hatte.
Überredet, Getränk zu kosten
Gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter überredete er die 16-Jährige, die rund 1,6 Promille intus hatte, von einem mitgebrachten Getränk zu kosten, packte sie und schleppte sie an einen abgelegenen Ort am Gelände. Dort führten beide Täter abwechselnd geschlechtliche Handlungen an ihrem jungen Opfer durch, bis es sich losreißen und zu ihren Freunden im Zelt flüchten konnte.
Acht Jahre Haft
Lange stritt der dreifach wegen Aggressionsdelikten vorbestrafte Angeklagte ab, überhaupt am Tatort gewesen zu sein. Letztendlich verriet ihn aber eine DNA-Spur: Er wurde am Donnerstag am Landesgericht Wels zu acht Jahren Haft verurteilt und muss seinem Opfer 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie für zukünftige Schäden aufkommen. Dabei wurde der Strafrahmen fast vollständig ausgeschöpft – dem jungen Täter hätten bis zu 10 Jahre Haft gedroht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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